Weil Elektromobilität seine eigenen Gefahren mit sich bringt, gilt seit dem 1. Juli 2019 die EU-Verordnung, dass neu zertifizierte Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit AVAS (»Acoustic Vehicle Alerting System«), also einem akustischen Warnsystem, ausgestattet sein müssen.
EU-Verordnung gilt: Elektroautos müssen Geräusche erzeugen
Mit AVAS sollen Fahrzeuge, die bei niedriger Geschwindigkeit keine Motor- und kaum Reifenroll-Geräusche von sich geben, akustisch auf sich aufmerksam machen und so gefährliche Situationen verhindern. Dabei gibt es relativ detaillierte Vorschriften, wie der Sound klingen darf.
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Daimler geht dabei einen ganz anderen Weg als BMW. Während BMW für seine geräuscharmen Fahrzeuge einen futuristischen Soundtrack von Star-Komponist Hans Zimmer komponieren ließ, setzt Daimler auf Natürlichkeit.
So verstärkt Daimler einfach das Grundgeräusch, sodass es nicht fremdartig wirkt. Dazu hat Daimler die erzeugten Geräusche auf dem Akustik-Prüffeld simuliert und optimiert, bis das Ergebnis den Erwartungen entsprach.
Hans Zimmers BMW-Sound anhören
Bei den Testfahrten kam zusätzlich ein Kunstkopf mit Messtechnik zum Einsatz, mit dessen Hilfe bewertet werden soll, ob die Geräusche im Innenraum störend wirken.
Sound für E-Fahrzeuge nicht neu
Dass Elektrofahrzeuge bei niedrigen Geschwindigkeiten auf sich aufmerksam machen, ist nicht neu - 2010 führte Nissan ein ähnliches System ein - und in vielen E-Fahrzeugen bereits möglich (oft gegen Aufpreis). Die Neuerung ist lediglich, dass es jetzt Pflicht für alle neuen Fahrzeuge ist.
Seit der Markteinführung der Elektrofahrzeuge von Renault im Jahr 2012 sind auch diese mit Geräuschgenerator ausgestattet. Der Renault Zoe ist dabei mit dem Z.E. Voice Pure-Geräusch ausgerüstet.
Ebenso ist der Smart Fortwo Electric Drive bereits ab Werk mit akustischem Fußgängerschutz produziert worden. BMW und Volkswagen boten ein solches System ab 2013 (BMW) respektive 2015 (VW) immerhin optional an.
Internationale Verordnungen
Für die EU, Japan und China ist der Elektro-Sound dabei nahezu identisch. Für die USA gelten aber andere Gesetze. Bis 30 km/h muss das Geräusch lauter werden und das Fahrzeug muss schon im Stand bei eingelegtem Gang ein Geräusch erzeugen. Im Soundvideo (siehe oben) zeigt Mercedes den Vergleich.
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