Das Wichtigste auf einen Blick
- Elektronische Parkscheiben haben sich als Alternative zu handelsüblichen Parkscheiben etabliert.
- Sie müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, wie automatische Anzeige der Parkzeit und Typgenehmigung.
- Korrekte Anbringung und gute Sichtbarkeit sind ebenfalls wichtig - aber wie sieht die Situation im Ausland aus?
Gerade auch in deutschen Großstädten wie Berlin oder München sind freie Parkplätze unter Autofahrern heiß umkämpft. Erstmal einen Parkplatz ergattert, kommen häufig Parkscheiben zum Einsatz, um die Ankunftszeit des Fahrers gut sichtbar auf dem Armaturenbrett zu hinterlegen.
Neben den handelsüblichen Parkscheiben haben sich mittlerweile auch Elektronische Parkscheiben (auch: Digitale Parkscheiben) als Alternative bewährt.
Bei der Handhabe mit elektronischen Parkscheiben gibt es jedoch einige zu beachtende Fallstricke. Damit ihr stets wisst, was ihr bei elektronischen Parkscheiben zu beachten habt, hat der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) ein kurzes Video herausgebracht, welches die wichtigsten Punkte zur korrekten Verwendung vereint.
Erfahrt nachstehend, worauf ihr unbedingt achten solltet.
Was ihr bei elektronischen Parkscheiben beachten müsst
Durch das Video führt Alexander Sievers in seiner Funktion als Rechtsanwalt beim ADAC. Das Video behandelt mehrere Kernfragen zu digitalen Parkscheiben, die wir euch nachstehend stichpunktartig aufdröseln.
Link zum YouTube-Inhalt
Welche Eigenschaften muss eine elektronische Parkscheibe erfüllen?
➡️ Automatische Anzeige von »Anfang der Parkzeit«: E-Parkscheiben sind mit einem elektronischen Bewegungsmelder ausgestattet, der sich - wie Alexander Sievers sagt - »beim Abstellen des Motors automatisch auf den Anfang der Parkzeit einstellt«. Ihr müsst also nicht händisch eure Parkzeit einrichten, wie das bei der analogen Parkscheibe der Fall ist.
Sollte die Zeitanzeige eurer elektronischen Parkscheibe also nach Abstellen des Motors weiterlaufen, ist »dieses Modell nicht zulässig und verboten«, wie Sievers es Sievers sagt.
➡️ Typgenehmigung benötigt: Damit eine elektronische Parkscheibe in Deutschland zugelassen ist, benötigt sie eine sogenannte »Typgenehmigung«. Dabei handelt es sich um eine ECE-Genehmigung vom Kraftfahrt-Bundesamt. ECE steht für »Economic Commission for Europe«.
Dieser Punkt ist als Gerätezulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt zu begreifen. Die ECE-Genehmigung für elektronische Parkscheiben lautet Nr. 10 R – 047203, was gut sichtbar auf der Vorderseite eurer E-Parkscheibe vermerkt sein sollte.
➡️ Verkehrszeichen 314: Wie bei allen anderen Parkscheiben auch, muss auf der Vorderseite das Verkehrszeichen 314, als das Parkzeichen, angebracht sein. Das Parkzeichen zeichnet sich durch den weißen Buchstaben »P« auf blauem Hintergrund aus. Außerdem muss auf der Vorderseite das Wort »Ankunftszeit« stehen.
➡️ Schrift auf der E-Parkscheibe: »Weiter ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Schrifthöhe von mindestens zwei Zentimetern vorgegeben«, wie Sievers Auskunft gibt.
Wie wird eine elektronische Parkscheibe korrekt angebracht?
➡️ Gute Sichtbarkeit von außen: Die wohl geläufigste Methode, seine Parkscheibe anzubringen, ist wohl entlang der Windschutzscheibe. Das ist aber, bei beiden Arten von Parkscheiben, »nicht klar vorgeschrieben«, unterrichtet uns Sievers. Gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt sein, muss die Parkscheibe allerdings.
Die Parkscheibe darf nicht das Sichtfeld des Fahrers beeinträchtigen. Deshalb empfehlen laut ADAC-Experte die meisten Hersteller, die Parkscheibe unten rechts an der Windschutzscheibe anzubringen.
➡️ Batterie frühzeitig wechseln: Denn eine sichtbar hinterlegte, aber durch leere Batterie nicht funktionierende, elektronische Parkscheibe kann »ein Knöllchen nach sich ziehen«.
Wo in Deutschland ist die elektronische Parkscheibe erlaubt?
➡️ Lage in Deutschland: Laut ADAC-Anwalt Sievers ist die Elektronische Parkscheibe überall im öffentlichen Verkehr erlaubt.
Eine Einschränkung stellen private Parkplätze dar. In solchen Fällen bestimmt der Betreiber des privaten Parkraums über die sogenannten Parkraumbedingungen. Damit bestimmt er auch darüber, wie welche Parkscheibe verwendet werden kann. Das kann beispielsweise auf den Parkplatz eines Supermarkts zutreffen. Alexander Sievers empfiehlt in seinem solchen Fall, sich »vorher die Parkbedingungen genau durchzuschauen«.
➡️ Lage im Ausland: Über die Ländergrenzen hinweg liegt keine einheitliche rechtliche Regelung vor: In Österreich, Belgien, und der Schweiz beispielsweise sind elektronische Parkscheiben verboten. In den Niederlanden und Dänemark sind sie zulässig.
Denkbar ist auch, dass »eine in Deutschland zugelassene Parkscheibe im Ausland nicht zugelassen ist«. Der ADAC-Mann empfiehlt in diesem Fall, »sich genau anzuschauen, welche Modelle im jeweiligen Land zugelassen sind«.
Wegen dieser Ungereimtheiten rät Alexander Sievers dazu, im Ausland eher auf elektronische Parkscheiben zu verzichten.
Apropos: Wem vor lauter Regeln und Einschränkungen im Straßenverkehr die Lust aufs Autofahren vergangen ist, der kann frei von Regelwerken auf der virtuellen Piste den Bleifuß durchstecken.
Herrscht bei euch jetzt Klarheit, was bei E-Parkscheiben alles zu beachten ist? Anders gesagt: Wusstet ihr bis dato, welche Rahmenbedingungen in puncto digitale Parkscheibe einzuhalten sind, oder wart ihr ohnedies bestens informiert? Schreibt uns gerne in die Kommentare, welche Parkscheibe ihr nutzt - oder ob ihr lieber mit dem Lastenrad durch den Großstadtdschungel strampelt.
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