EU-Gesetz gibt euch ab sofort mehr Kontrolle über eure Daten – das ändert sich für Autofahrer

Ab heute gilt ein der »EU Data Act«. Der soll euch auch den Zugriff auf Autodaten ermöglichen, die die Hersteller bis jetzt lieber für sich behalten haben.

Ab heute müssen euch Autohersteller Daten bereitstellen, die zu günstigeren Reparaturen und Versicherungen führen können. (Bildquelle: AA+W, Adobe Stock) Ab heute müssen euch Autohersteller Daten bereitstellen, die zu günstigeren Reparaturen und Versicherungen führen können. (Bildquelle: AA+W, Adobe Stock)

Mehr Datenkontrolle für Autofahrer: Heute wird ein EU-Gesetz anwendbar, das euch größeren Einfluss über den Umgang mit euren Daten geben soll.

Das Ziel, mit Blick auf Autofahrer: Sie in diesem Punkt weniger abhängig von den Fahrzeugherstellern machen.

Was das neue Gesetz konkret für euch bedeutet, erfahrt ihr hier.

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Ab heute gilt der EU-Data-Act

Der EU Data Act ist ein umfassendes Gesetz zur Förderung der Datenwirtschaft in Europa. Das Gesetz wurde im Januar 2024 rechtskräftig und ist ab heute verbindlich anwendbar.

Wie die EU in ihrem Online-Auftritt erklärt, ist sein Hauptziel, Daten – insbesondere Industriedaten – besser zugänglich und nutzbar zu machen.

Für euch als Verbraucher bedeutet das Folgende:

  • Ihr bekommt mehr Kontrolle über Daten, die eure vernetzten Geräte (auch »IoT«-Produkte, kurz für: »Internet of Things«) sammeln.
  • Egal ob Smartwatch oder Staubsaugerroboter: Ihr habt das Recht, auf die Daten, die die Geräte sammeln, zuzugreifen und sie an Dritte weiterzugeben.

Was der EU Data Act für Autofahrer bedeutet

Wie der ADAC aufzeigt, sammeln moderne Autos mehr Daten, als man vielleicht denken würde, etwa den Kraftstoffverbrauch oder auch die GPS-Daten über gefahrene Strecken.

Auf die hatten bis jetzt die Fahrzeughersteller ein Datenmonopol. Damit konnten sie etwa freie Werkstätten für Autoreparaturen effektiv ausschließen.

Das Gesetz soll euch jetzt den Zugriff auf eure Daten ermöglichen und euch die Entscheidung geben, was ihr mit ihnen macht:

  • Recht auf kostenlosen Datenzugriff: Der EU Data Act ermöglicht euch, auf die in einem maschinenlesbaren Format gesammelten Daten zuzugreifen – und das ohne, dass für den Service Gebühren erhoben werden dürfen.
  • Recht auf Datenweitergabe: Ihr könnt ab jetzt selbst darüber entscheiden, an wen ihr eure Daten weitergebt: Das können auch freie Werkstätten und Versicherungen sein.
  • Das Gesetz gilt für alle Autos: Das Gesetz gilt nicht nur für Neuwagen, sondern alle »vernetzten Produkte«: Ein Auto gilt als vernetzt, wenn es einen Bordcomputer hat, der Daten per Funk oder Internet überträgt – zum Beispiel für Notrufsysteme, Online-Navigation oder Software-Updates.

Grundsätzlich ermöglicht euch das Gesetz also mehr Selbstbestimmung über die Daten, die euer Auto ohnehin sammelt. Im Bestfall könnt ihr damit eine günstigere Versicherung finden oder schnellere Hilfe bei Pannen erhalten, wenn ihr auf eine freie Werkstatt in eurer Nähe zurückgreift.

Wichtig: Ihr müsst euch selbst darum kümmern, über den Hersteller eures Autos an die Daten zu kommen. Dafür sind aktuell laut tagesschau.de zwei Wege vorgesehen:

  1. Direkter Zugang: Ihr könnt etwa per App auf eure Informationen zugreifen – wie ihr allerdings bei eurem konkreten Fahrzeug verfahrt, muss euch der Hersteller sagen.
  2. Indirekter Zugang: Liefert euch euer Hersteller keine Möglichkeit für einen direkten Zugriff auf eure Daten, muss eine einfache Anfrage wie etwa über ein Webportal ausreichen.
AEG Auto-Energiestation JP 10
AEG Auto-Energiestation JP 10
Die Starthilfe von AEG besitzt einen Spitzenstrom von 1.250 Ampere. Daneben bietet die Energiestation einen Kompress, LED-Licht und eine Powerbank-Funktion samt diverser Ausgänge inklusive 220-Volt-Steckdose.
APA Mobile Autostarthilfe 
APA Mobile Autostarthilfe 
Die kompakte Starthilfe von APA besitzt einen 16.000-Milliamperestunden-Akku und dient gleichzeitig als Powerbank. Der Spitzenstrom erreicht regulär 600 Ampere, maximal kurzzeitig 1.200 Ampere.
Yard Force 3-in-1 Akku-Autostarthilfe LX JS12
Yard Force 3-in-1 Akku-Autostarthilfe LX JS12
Die 3-in-1-Starthilfe von Yard Force hat die Form einer Taschenlampe. Eine solche ist neben einem LED-Arbeitslicht auch integriert. Zudem gibt es eine Magnetbestigung, wodurch sie etwa auf der Motorhaube hält. Der Spitzenstrom liegt bei 500 Ampere, der Akku ist mit 1.200 Milliamperestunden recht klein, dafür ist die Starthilfe aber auch sehr kompakt.

Viele Unklarheiten sorgen für Kritik

Grundsätzlich ist der EU Data Act für Autofahrer erst einmal eine gute Nachricht, denn er gibt ihnen mehr Kontrolle über die eigenen Daten. Allerdings deutet die Unklarheit, wie Autofahrer denn nun an die für sie relevanten Daten kommen sollen, ein grundsätzliches Problem an:

Wenn die EU ein Gesetz verabschiedet, sind die Mitgliedsländer für die Umsetzung verantwortlich. Der Digitalverband Bitkom erklärt aber, dass es die deutsche Bundesregierung bis heute nicht geschafft habe, notwendige Vorgaben zu machen und eine zuständige Aufsichtsbehörde zu benennen.

Momentan herrscht also aufseiten der Anbieter noch viel Unklarheit darüber, wie das neue Gesetz konkret umgesetzt werden soll.

Autofahrer, die Zugriff auf ihre Fahrzeug-Daten haben wollen, müssen selbst aktiv werden und sie aktiv bei ihrem Hersteller anfordern – ob viele Fahrer dieses Angebot unter den aktuellen Umständen tatsächlich nutzen (können), bleibt abzuwarten.

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