Zwei Gründe für 890 Mio. Euro Strafe: EU-Kommission verdonnert Google zu hoher Geldbuße

Die EU-Kommission verhängt 890 Millionen Euro Bußgeld gegen Google. Die Vorwürfe: Selbstbevorzugung in der Suche und unfaire Regeln für App-Entwickler bei Google Play.

Die EU-Kommission verhängt 890 Millionen Euro Bußgeld gegen Google wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte. (Bildquelle: Brian Jackson via Adobe Stock) Die EU-Kommission verhängt 890 Millionen Euro Bußgeld gegen Google wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte. (Bildquelle: Brian Jackson via Adobe Stock)

Die Europäische Kommission hat zwei Entscheidungen gegen Google getroffen – und dabei ein Bußgeld von insgesamt 890 Millionen Euro verhängt. Der Vorwurf: Der Konzern verstoße gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA). Dabei handelt es sich um das EU-Regelwerk, das die Marktmacht großer Plattformen begrenzen soll.

Die Summe teilt sich in zwei Teile. 460 Millionen Euro entfallen laut Kommission auf die Selbstbevorzugung eigener Dienste in der Google-Suche, weitere 430 Millionen Euro auf zu strenge Regeln für App-Entwickler im Google Play Store.

Google muss den Entscheidungen nach Angaben der Kommission binnen 60 Tagen nachkommen. Andernfalls drohen Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes. Gegen beide Beschlüsse kann der Konzern Berufung einlegen.

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Selbstbevorzugung: Eigene Dienste zu weit oben

Das DMA verpflichtet sogenannte Gatekeeper – also besonders marktmächtige Plattformbetreiber – dazu, im Ranking der Suchergebnisse einheitliche und faire Maßstäbe anzulegen. Eigene Angebote vor die der Konkurrenz zu schieben, ist demnach nicht erlaubt.

Genau hier sieht die Kommission das Problem: Bei Shopping, Hotels, Transport und Sport habe Google die hauseigenen Dienste stärker in Szene gesetzt – weiter oben auf der Ergebnisseite, mit aufwendigeren Bildern und Filtern –, während vergleichbare Drittanbieter im Vergleich untergingen.

Die besten Produkte sollten sich durchsetzen, weil sie besser sind – nicht weil sie dem Unternehmen gehören, das die Suchmaschine betreibt.

Exekutiv-Vizepräsidentin Teresa Ribera

Play Store: Der Weg zu billigeren Angeboten war versperrt

Der zweite Vorwurf betrifft die »Anti-Lenkung«-Regeln – also Beschränkungen, die Entwickler daran hindern, ihre Kundschaft aus der App heraus auf günstigere Angebote zu lotsen.

Eigentlich sollen Entwickler laut DMA ihre Kundschaft kostenlos auf andere, häufig günstigere Kaufwege jenseits von Google Play aufmerksam machen dürfen. Diese Freiheit habe Google beschnitten, so die Kommission – und obendrein Gebühren verlangt, deren Höhe und Erhebungszeitraum über den vom DMA gezogenen Rahmen hinausgingen.


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Was Google jetzt ändern muss

Beide Beschlüsse verpflichten Google dazu, die Verstöße abzustellen. Drittanbieter in den Suchergebnissen sollen fair und diskriminierungsfrei behandelt werden, App-Entwickler sollen frei kommunizieren und Verträge auch außerhalb des Play Stores schließen dürfen.

Die Kommission betont, Google habe nach eigenen Angaben bereits erste Änderungen vorgeschlagen und getestet – etwa bei der Darstellung von Shopping- und Sport-Ergebnissen. Auch für KI-Übersichten und den KI-Modus lägen Vorschläge auf dem Tisch, über die weiter verhandelt werde.


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