Zwar ist kein Zwang für Internet-Sperren in den teilnehmenden Ländern mehr vorgesehen, die Sperren spielen jedoch weiterhin eine große Rolle, denn Internet-Provider sollen grundsätzlich für Urheberrechts-Verstöße ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden.
Provider könnten dies nur durch entsprechende Gegenmaßnahmen zum Schutz des Urheberrechts verhindern. Als Beispiel sieht der Text in einer erklärenden Fußnote ausdrücklich die Sperrung und Kündigung der Leistungen für »Wiederholungstäter« vor.
Wie Computerworld meldet, widerspricht dies eigentlich aktuellem EU-Recht, das Provider von dieser Verantwortung freispricht. EU-Vertreter bei den ACTA-Verhandlungen sehen dies anders und weisen auf die Flexibilität in Europa hin. Man wolle aber eine »3-Strikes-Regelung«, die Sperren nach Vorwarnungen vorsieht, auch durch ACTA nicht obligatorisch machen.
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