Ende 2023 hatte George R.R. Martin, der Autor von Game of Thrones, zusammen mit anderen Künstlern eine Sammelklage gegen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzungen eingereicht. Jetzt haben die Kläger einen ersten Sieg errungen.
Sammelklage gegen OpenAI darf verhandelt werden
Wie Business Insider berichtet, hat der US-Bezirksrichter Sidney Stein am vergangenen Montag entschieden, dass die Sammelklage fortgesetzt werden kann. Der Verdacht der Urheberrechtsverletzung steht also weiter im Raum.
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Worum geht es in der Klage? Martin und die anderen Autoren werfen OpenAI vor, ihre urheberrechtlich geschützten Werke unautorisiert verwendet zu haben, um ihre KI-Sprachmodelle zu trainieren. Die Klage könnte weitreichende Auswirkungen auf die KI-Branche haben.
Als Beweis wurde tatsächlich ein Chatverlauf mit ChatGPT verwendet. Mit einem Prompt wurde der KI-Assistent dabei aufgefordert, eine Zusammenfassung von Game of Thrones und eine alternative Fortsetzung zum zweiten Band »A Clash of Kings« zu pitchen.
Die KI hatte keine Probleme mit diesen Anfragen und konnte zahlreiche Details, Charaktere und Entwicklungen aus den Büchern vorweisen. Laut dem Richter reichten die Antworten aus, um die Sammelklage wegen Urheberrechtsverletzung zu rechtfertigen.
Was bedeutet das? Erstmal handelt es sich »nur« um einen symbolischen Sieg und die Bestätigung, dass die Kläger berechtigte Gründe für ihre Vorwürfe haben. Diese dürfen also vor Gericht vorgetragen und verhandelt werden.
Entschieden ist damit aber noch nichts. Im Raum steht vor allem die Frage, ob die Bücher unter das sogenannte »Fair Use«-Prinzip fallen. Dieses erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials ohne Erlaubnis des Rechteinhabers.
Durch dieses Prinzip sind etwa Kommentare und Kritiken, aber auch Neugestaltungen kreativer Werke, geschützt. Reine Vervielfältigungen sind hingegen nicht erlaubt. Die Grenzen des Prinzips sind aber Auslegungssache.
Wie das Gericht in diesem Fall entscheidet, könnte starke Auswirkungen auf die Weiterentwicklung von KI haben. Es handelt sich zudem nur um einen von mehreren ähnlichen Fällen, in denen der Konflikt zwischen Urheberrecht und KI verhandelt wird.
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