»Nutzer sollen selbst prüfen« reicht nicht: Deutsches Gericht macht Google für falsche KI-Antworten haftbar

Google hat vor dem Landgericht München eine Niederlage eingesteckt, die weitreichende Konsequenzen für KI-Antworten haben könnte.

Google haftet für eigene KI-generierte Texte auf der Suchmaschinenwebseite. (Bildquelle: Brian Jackson, Adobe Stock) Google haftet für eigene KI-generierte Texte auf der Suchmaschinenwebseite. (Bildquelle: Brian Jackson, Adobe Stock)

Wer im Internet KI-Antworten bereitstellt, muss auch für deren Wahrheitsgehalt geradestehen: Das Landgericht München I hat Google per einstweiliger Verfügung für falsche Aussagen in den KI-generierten Such-Übersichten (AI Overview) haftbar gemacht.

Die zum Heise-Verlag gehörende Webseite The Decoder berichtet mit Bezug auf das Urteil vom 28. Mai 2026 darüber.

Anstoß für das Urteil war die Klage zweier Verlage, die in den KI-Antworten des Konzerns mit Betrugsmaschen in Verbindung gebracht wurden.

Die Richter wiesen Googles Verteidigungsstrategie zurück, wonach Nutzer die präsentierten Fakten schlichtweg selbst anhand der Quellen überprüfen müssten. Das Gericht stufte die maschinell erstellten Zusammenfassungen stattdessen als Googles eigene, voll verantwortungspflichtige Aussagen ein.

Video starten 17:27 Gefährliche KI-Trends: Was tun, wenn eure Stimme im Netz geklaut wird?

Der Fall: Erfundene Abo-Fallen und andere Beschuldigungen

Auslöser für das Urteil des Landgerichts München I (Az. 26 O 869/26) war die Klage zweier Verlage aus München. Bei Suchen nach deren Firmennamen in Kombination mit Begriffen wie »Betrugsmasche« bezichtigte Googles KI die beiden Unternehmen der unseriösen Geschäftspraktiken.

So behauptete die KI von Google unter anderem, dass Unternehmen Kunden in Abo-Fallen locken, Leistungen in Rechnung stellen, die nicht stattgefunden haben, und Anfragen ignorieren.

Der Haken an der Sache: Die KI hat diese Zusammenhänge frei erfunden und Informationen unzulässig vermischt, so das Gericht. Einige der schwerwiegenden Anschuldigungen ließen sich in den von Google als Beleg angeführten Quellen nicht finden. Die Verlage sahen ihr Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt und zogen vor Gericht.

Bislang genossen Suchmaschinenbetreiber weitreichende rechtliche Privilegien. Solange sie nur auf Inhalte Dritter verlinkten (als sogenannter mittelbarer Störer), hafteten sie erst, wenn sie nach einem Hinweis auf eine Rechtsverletzung nicht reagierten. Das Münchner Gericht machte nun deutlich: Diese Schutzfunktion greift bei KI-Übersichten nicht.

Die Richter urteilten, dass Googles KI Daten eigenständig auswertet, strukturiert und wiedergibt. Durch diese Tätigkeit werde Google vom reinen Betreiber einer Suchmaschine zum direkten Verursacher der Inhalte.

Mit anderen Worten: Wer fremde Texte nicht nur verlinkt, sondern durch Algorithmen in neue, eigenständige Aussagen übersetzt, macht sich diese Inhalte rechtlich zu eigen.

Googles Verteidigung

Im Prozess versuchte Google, die Verantwortung an die Nutzer abzuwälzen: Man stelle lediglich automatisiert Informationen Dritter dar. Zudem sei allgemein bekannt, dass KI-Systeme Fehler machen könnten (sogenannte Halluzinationen), weshalb Nutzer die verlinkten Quellen selbst prüfen müssten.

Dieses Argument ließ das Gericht nicht gelten. Die Möglichkeit einer nachträglichen Überprüfung durch den Nutzer entbinde den Konzern nicht von der Haftung für die ursprünglich getätigte Falschaussage.

Für Google und die gesamte KI-Branche könnte die erlassene einstweilige Verfügung große Folgen haben. Bei Milliarden von Suchanfragen pro Tag und Fehlern weiterhin auf hohem Niveau drohen weitere Klagen.

Google hat sich bisher nicht zu dem Urteil geäußert.

Nun ist eure Meinung gefragt. Wie steht ihr zu den KI-Antworten, die Google und Co. auf ihren Seiten mittlerweile anbieten? Nutzt ihr diese aktiv oder gehört ihr eher zu der Ignorieren-Fraktion? Schreibt uns dazu gerne unten einen Kommentar.

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