Ein Fall aus Spanien zeigt einmal mehr, dass Unehrlichkeit im Job schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Dabei geht es um die Angestellte eines Telemarketing-Unternehmens, die von zu Hause aus gearbeitet hat.
Inwiefern war die Frau unehrlich? Wie die spanische Zeitung La Voz de Galicia berichtet (Artikel hinter einer Paywall), hat sie wiederholt vermeintliche Rückrufe bei Kunden getätigt, aber sich tatsächlich selbst angerufen.
- Hintergrund soll ihre Tätigkeit als Call-Center-Mitarbeiterin gewesen sein: Bei einer belegten Leitung musste sie keine neuen Anrufe entgegennehmen beziehungsweise konnte länger Pause machen.
- Laut La Voz de Galicia hat sie dieses Vorgehen im Jahr 2022 über einen Zeitraum von sieben Monaten praktiziert, bis ihr Vorgesetzter schließlich misstrauisch wurde und eine interne Untersuchung eingeleitet hat.
- Insgesamt sollen es 100 Anrufe gewesen sein. Die Mitarbeiterin selbst sagt, sie seien stets nur kurz gewesen. Fristlos gekündigt wurde ihr im Zuge der Untersuchungen aber dennoch.
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Wie zwei spanische Gerichte den Fall beurteilen
Nachdem zunächst das Arbeitsgericht 5 von Vigo im Jahr 2023 die Kündigung bestätigt hat, folgte die Kammer für Sozialrecht des Obersten Gerichts von Galicien diesem Urteil im März 2024.
In der Begründung heißt es unter anderem folgendermaßen:
Die Absicht der Arbeitnehmerin war es, die Arbeitszeit zu umgehen, wenn sie keine Pausenzeit genoss.
Sie war seit 2021 bei dem Unternehmen Unísono Soluciones de Negocio SA angestellt.
Wie die Frau vorgegangen ist
- Da der Kern ihrer Tätigkeit das Entgegennehmen von Anrufen war, hat sie zunächst ihren Vorgesetzen um Erlaubnis für die Durchführung von Rückrufen bei Kunden gebeten.
- Laut La Voz de Galicia gehörte sie zu den besten Mitarbeiterinnen in dem Unternehmen, was ihr einen gewissen Vertrauensvorschuss verschafft haben soll.
- Statt Kunden anzurufen, hat sie über das Anrufsystem ihre private Handynummer gewählt und später versucht, die Spuren dorthin zu verwischen.
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Dass es einige Monate gedauert hat, bis das Ganze aufgeflogen ist, lag wohl auch daran, dass sie hauptsächlich während der weniger stark beobachteten Wochenendschichten so vorgegangen ist.
Zu ihrer Verteidigung gab sie an, nur kurze Anrufe in Pausenzeiten getätigt zu haben und das maximal fünf bis sieben Mal pro Monat. Ihre Kündigung verhindern konnte sie damit aber nicht.
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