Eine weitere Kuriosität des Urheberrechts im Zeitalter der sozialen Vernetzung sorgt aktuell für Aufsehen. Wird ein Link in eine Facebook-Statusmeldung eingefügt, erstellt Facebook automatisch ein Miniatur-Vorschaubild, das der verlinkten Webseite entnommen wurde. Anscheinend ist es ratsam, die Checkbox »Kein Miniaturbild« auszuwählen, denn wie die Piratenpartei meldet, wurde nun ein Facebook-Nutzer wegen eines solchen Vorschaubildes abgemahnt.
Die Anwälte der Fotografin des Originalbildes haben an den Nutzer eine Abmahnung geschickt, in der ein Schadensersatz von 1.200 Euro und Kosten von 546,69 Euro geltend gemacht werden, insgesamt also 1.746,69 Euro. Laut Ratgeberrecht.eu könnte zwar die Höhe dieser Summen angezweifelt werden, der Urheberrechtsverstoß wegen eines Bildes »kaum größer wie eine Briefmarke« allerdings kaum.
Daher sei davon abzuraten, Vorschaubilder auf Facebook zu verwenden, es sei denn, man habe selbst die Rechte an diesen Bildern. Anscheinend eröffnet sich nun durch Facebook-Vorschaubilder ein weiteres, riesiges Geschäftsfeld für Abmahn-Anwälte.
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