Neuwagen müssen nach drei Jahren erstmals zum TÜV, danach steht der Pflichttermin alle zwei Jahre an. Die EU-Kommission möchte diese Regelung reformieren und bestimmte Fahrzeuge sogar jedes Jahr zum TÜV schicken. ADAC und Bundesrat sprechen sich klar dagegen aus.
ADAC und Bundesrat widersprechen EU-Kommission
Um diesen Beschluss geht es: Die Europäische Kommission hat im April 2025 eine Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vorgestellt. Ein großer Teil davon dreht sich darum, der zunehmenden Zahl an Elektrofahrzeugen auf Europas Straßen Rechnung zu tragen.
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Ein Vorschlag bezieht sich hingegen auf ältere Fahrzeuge. PKW und leichte Nutzfahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, sollen demnach jedes Jahr zum TÜV müssen. Der Vorschlag zielt auf unsichere Fahrzeuge ab, die zu Unfällen, Todesfällen und Verletzungen beitragen, so die Kommission.
Eine Umsetzung dieser Vorschläge würde einen deutlichen Mehraufwand für viele Fahrzeughalter bedeuten. Neben der benötigten Zeit kämen auch erhöhte Kosten hinzu. Die Hauptuntersuchung beim TÜV kostet in der Regel knapp 150 Euro.
Zumal das sehr viele Fahrzeuge betreffen würde. Stand heute würde beispielsweise jedes Auto, das vor 2015 gebaut wurde, unter die Regel fallen. Laut dem ADAC sind das allein in Deutschland etwa 23,4 Millionen PKW.
Deutlicher Gegenwind: Der Vorschlag der EU-Kommission wurde im Bundesrat am 11. Juli diskutiert. In der Folge richtete der Bundesrat die Forderung an die Bundesregierung, sich für eine Beibehaltung der derzeitigen Regelung einsetzen. Es gäbe keine Begründung für eine solche Veränderung.
Auch der Allgemeine Deutsche Automobil-Club
(ADAC) spricht sich gegen die neuen Vorschläge aus:
Die Verkehrsunfallforschung der TU Dresden hatte bereits in einer früheren Studie im Auftrag des ADAC nachgewiesen, dass eine Verkürzung der HU-Fristen auf ein Jahr keinen messbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat.
– heißt es etwa auf der Website.
Ein relevanter Sicherheitsgewinn würde durch die zusätzliche Hauptuntersuchung nicht entstehen. Nur extrem wenige Unfälle würden durch technische Mängel verursacht, von denen viele wiederum nicht durch eine Hauptuntersuchung verhindert werden könnten.
Wie es weitergeht, ist derzeit offen. Sollte die Regelung von der EU umgesetzt werden, würde sie in ganz Europa verpflichtend gelten.
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