Meta vor Gericht – Verlage und Autoren verklagen den Konzern wegen KI-Piraterie

Meta wird erneut verklagt, weil das Unternehmen ihr KI-Modell mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert haben soll.

Mark Zuckerberg und sein Unternehmen Meta werden verklagt. (Bild: Meta) Mark Zuckerberg und sein Unternehmen Meta werden verklagt. (Bild: Meta)

Eine Interessengemeinschaft aus Verlagen und Autoren, darunter auch der bekannte Thriller-Autor Scott Turow, hat eine Klage gegen den von Mark Zuckerberg geführten Tech-Giganten Meta eingereicht. Darin geht es um Urheberrechtsverletzungen beim Training von KI-Modellen.

Meta wird erneut wegen KI-Training verklagt

Neben Turow gehören etwa auch die fünf großen Buchverlage Hachette, Macmillan, McGraw Hill, Elsevier und Cengage zu den Verfassern der Klageschrift, die am 5. Mai 2026 beim United States District Court for the Southern District of New York eingereicht wurde.

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Meta wird darin vorgeworfen, das KI-Modell Llama ganz bewusst mit Raubkopien von Büchern und Zeitschriftenartikeln trainiert zu haben. Zuckerberg selbst wisse davon und habe den Vorgang persönlich abgesegnet.

Mithilfe der KI können nun Nutzer aus aller Welt eigene Bücher kreieren, die vom Stil bekannter Autoren kaum noch zu unterscheiden sind. Das würde letztlich das Geschäft von Autoren und Verlagen stark gefährden.

Ironischerweise gehört Llama selbst zu den Beweismitteln. Die KI gibt nämlich auf Nachfrage an, dass sie etwa Bücher zusammenfassen kann, weil sie mit diesen trainiert wurde. Eine Erlaubnis dafür habe Meta allerdings nie eingeholt. Turow wird von der New York Times folgendermaßen zitiert:

»Ich finde es beunruhigend und ärgerlich, dass eines der zehn reichsten Unternehmen der Welt wissentlich Raubkopien meiner Bücher und der Werke Tausender anderer Autoren verwendet hat, um Llama zu trainieren, das konkurrierende Inhalte erstellen kann und dies auch getan hat, darunter Werke, die angeblich meinem Stil nachempfunden sind.«

Nicht die erste Klage gegen KI-Unternehmen

Die Frage, ob das Urheberrecht beim Training von KI-Modellen zum Einsatz kommen kann, wird seit Jahren verhandelt. 2025 bekam Meta bei einer ganz ähnlichen Klage Recht. Damals wurde mit der Rechtsdoktrin »Fair Use« (etwa »angemessene Verwendung«) argumentiert.


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Diese besagt, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ohne Zustimmung des Rechteinhabers in bestimmten Fällen erlaubt ist. Darunter fallen etwa Zitate oder Kritiken. Meta wird sich auch in diesem Fall wieder darauf berufen.

Meta ist auch nicht das einzige KI-Unternehmen, das sich in einem solchen Urheberrechtsfall verteidigen muss. Gerade aus Hollywood gibt es immer wieder die Vorwürfe, dass KI-Unternehmen ihre Modelle mit bekannten Filmen und Serien trainiert haben. Anders ist es kaum zu erklären, warum Bildgeneratoren etwa Bilder von Disney-Charakteren erstellen können.

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