Der österreichische Jurist Max Schrems hatte im Jahr 2013 gegen die Weiterleitung seiner Facebook-Daten in die USA Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde in Irland eingereicht. Nachdem die Beschwerde mit Hinweis auf das »Safe Harbor«-Abkommen mit den USA abgelehnt wurde, reichte Schrems Klage beim obersten irischen Gerichtshof ein. Dort rief man den Europäischen Gerichtshof an, der klären sollte, ob eine Datenschutzbehörde eine Entscheidung treffen kann, die dem Abkommen mit den USA widerspricht.
Doch der EU-Generalanwalt Yves Bot kam schon Ende September 2015 zu dem Schluss, dass das Abkommen selbst ungültig ist. Darin werden die USA als »sicherer Hafen« für Daten von EU-Bürgern bezeichnet, da personenbezogene Daten ausreichend vor Zugriffen durch Behörden gesichert seien. Schrems hatte seine Klage nach den ersten Snowden-Enthüllungen eingereicht, die an der Sicherheit der Daten in den USA zweifeln lassen. Das sieht nun auch der EuGH so und folgt der Empfehlung des Generalanwalts.
Daten von europäischen Nutzern seien in den USA nicht ausreichend vor dem Behördenzugriff geschützt, denn die US-Behörden könnten US-Unternehmen jederzeit anweisen, das Datenschutzabkommen zu ignorieren. Die EU-Kommission hätte auch nicht das Recht gehabt, die nationalen Datenschutzbehörden durch ein solches Abkommen in ihren Befugnissen einzuschränken. Damit ist das »Safe Harbor«-Abkommen zwischen der EU und den USA ungültig. Nun können auch die irischen Datenschutzbehörden unabhängig über den Fall von Max Schrems entscheiden. Folgen wird das Urteil für alle in Europa tätigen US-Konzerne haben, aber auch für EU-Unternehmen, die Daten aufgrund des Abkommens bisher in die USA weiterleiten.
Quelle: Spiegel
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