Auch in Deutschland können wir Personalausweis und Führerschein bald aufs Handy packen - wann es soweit sein soll

Das EU-Parlament stimmte der entsprechenden Reform zu und ebnet so den Weg für einen zukünftigen digitalen Wallet.

Bald auf dem Handy? Personalausweis und Führerschein (Quelle: stock.adobe.com - Stiefi) Bald auf dem Handy? Personalausweis und Führerschein (Quelle: stock.adobe.com - Stiefi)

Bequem, digital und schnell – so würden sich viele gerne ausweisen können. Egal ob digital oder vor Ort, keine lästigen Plastikkärtchen mehr oder Rezepte aus Papier, die irgendwo verloren gehen können.

Für Ausweise gab es in der Vergangenheit immer wieder Apps. Funktionsfähig waren die aber nur bei Drittanbietern wie Verimi. Offizielle, deutsche Pilotprojekt wie das ID-Wallet scheiterten.

Jetzt will die EU nachrüsten und verabschiedete vor wenigen Tagen eine Reform per Mehrheit im Parlament, damit sich Bürger künftig in der gesamten EU digital ausweisen und Dokumente in einem digitalen Wallet speichern können.

Der EU-Wallet ist freiwillig

Am 29. Februar 2024 hat das EU-Parlament der sogenannten eIDAS-Reform zugestimmt. Das bedeutet, dass alle EU-Mitgliedsstaaten ihren Bürgern zukünftig den sogenannten European Digital Identity Wallet (EUID-Wallet) anbieten müssen.

Wissenswert: Laut der Umfrage würden rund 60 Prozent aller Deutschen lieber auf ein klassisches Portemonnaie verzichten und wichtige, persönliche Dokumente wie Ausweise lieber digital dabei haben.

Digitaler Wallet: Ihr könnt euch bald offiziell online wie offline per App in fast allen Lebensbereichen ausweisen. Als letzter Schritt müssen die Länder und der EU-Rat der Reform ebenfalls zustimmen. Danach bleibt den Ländern laut Chip bis zum Herbst 2026 Zeit, um die entsprechende Technik dafür bereitzustellen.

Kein Muss: Allerdings ist das Benutzen des Wallet keine Pflicht. Ihr müsst den Wallet nicht benutzen, wenn ihr nicht wollt.

Trotz Freiwilligkeit: Die Kommission, die den Verordnungsentwurf bereits 2021 vorgelegt hat, schätzt: Rund 80 Prozent der EU-Bürger werden bis 2030 über eine digitale Identität verfügen bzw. diese nutzen.

Ein kurzer Überblick, was ihr mit dem Wallet konkret laut Chip.de alles machen könnt:

  • Altersnachweis
  • Nutzung von öffentlichen Diensten (Beantragung Geburtsurkunde, ärztliche Atteste, Adressänderungen)
  • Steuererklärungen digital übermitteln
  • Bewerbung an Hochschulen im In- und Ausland
  • Digitaler Führerschein, um digital Autos zu mieten
  • Check-In in einem Motel oder Hotel
  • Speicherung von Apotheken-Rezepten für eine europaweite Einlösung

Laut Netzpolitik.org soll beim Wallet transparent erklärt werden, welche Daten an sogenannte relying parties weitergegeben werden dürfen -also vertrauenswürdige Parteien, die je nach Fall Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen darstellen.

Dafür muss man sich beim Erstellen des Wallets vorab in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten registrieren. Dann wird einem laut Netzpolitik dargelegt, welche Daten zu welchem Zweck verwendet und angefordert werden.

Bedenken der Sicherheit

Kritiker des Wallets sehen in ihm viele Möglichkeiten der Überwachung, auch wenn immer wieder betont wird, dass keine Daten dauerhaft gespeichert werden sollen.

Diese Verordnung ist ein Blankoscheck zur Online-Überwachung der Bürger.

Das behauptet zumindest Patrick Breyer, EU-Abgeordneter und Mitglied der Piratenpartei.

Hier muss also erst noch Vertrauen aufgebaut werden. Kein leichtes Unterfangen, während Unternehmen wie Google sowie soziale Plattformen wie Facebook oder Instagram, die großen Mengen an Nutzerdaten tracken und speichern.

Es bleibt also spannend, ob der Politik dieser Vertrauensgewinn gelingen wird und die prognostizierten 80 Prozent Verbreitung eintreffen werden.

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