Identitätsdiebstahl ist in Zeiten des Internets ein Problem, dem man kaum vollständig ausweichen kann. Gelangen persönliche Daten wie der Name und die Adresse durch einen Leak oder auf andere Weise in falsche Hände, führt das potenziell zu viel Ärger.
Die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines solchen Betrugs zu werden, ist zwar gering. Aber wenn es dazu kommt, ist die Verunsicherung groß – wie auch in dem Fall aus den USA, um den es hier geht.
Ein Mann aus Phoenix hat monatelang Post von Banken und anderen Unternehmen bekommen, die an eine Firma mit seiner Adresse gerichtet waren, von der er noch nie gehört hat. Darüber berichtet der Fernsehsender ABC15 Arizona in einem aktuellen YouTube-Beitrag.
Passieren kann so etwas grundsätzlich auch hierzulande, doch dazu später mehr.
50:25
Stimme von KI-Firma geklaut! Leben wir schon in einer Dystopie?
Ein Ärgernis mit gutem Ausgang
Der Mann aus Arizona hat sich mit seinem Problem zunächst an die Post gewendet. Dort wurde ihm aber nur gesagt, dass er den Fall zwar melden kann, dass es aber dauern würde, bis das Ergebnisse liefern würde.
Ohne Erfolg war auch seine Anfrage an die lokale Behörde Arizona Corporation Commission (ACC), die dort für die Verwaltung von Unternehmen zuständig ist.
Deshalb hat er den Fernsehsender kontaktiert, der Zuschauern unter dem Titel Let ABC15 know
die Möglichkeit bietet, bemerkenswerte Vorkommnisse zu melden und gegebenenfalls Hilfestellung zu erhalten.
Auch ABC15 scheiterte mit einer Anfrage an die ACC, letztlich hat sich das Problem aber von selbst erledigt: Die unter der Privatadresse gegründete Firma wurde aufgelöst, wie eine spätere Recherche des Senders auf der Webseite der Behörde ergeben hat.
Wie ist die Lage in Deutschland?
Unserer Recherche nach gibt es auch hierzulande bei der Gründung einer Firma im Vorfeld keine tiefergehende Untersuchung, ob die angegebene Adresse auch tatsächlich zu der Person gehört, die das Unternehmen gründet.
Die Absicht hinter der Angabe der Adresse einer anderen Person ist gleichzeitig stets dieselbe: die eigene Identität als Täter verschleiern.
Als Opfer wird man zwar meist problemlos beweisen können, dass man weder mit der fraglichen Firma noch mit ihren Aktivitäten in Verbindung steht. Ärger und Aufwand verursacht so ein Betrug aber mindestens.
Wie lässt sich so etwas verhindern?
- Das Wichtigste ist, sicherzustellen, dass die eigenen Daten nicht in falsche Hände gelangen. Man sollte sie daher nur auf vertrauenswürdigen Web-Seiten eingeben und auch nur dann, wenn es zwingend nötig ist.
- Davon unbenommen bleibt, dass reine Adressen ohne Namen grundsätzlich auch ohne Leak oder Datendiebstahl für jeden auffindbar sind.
- Um einen möglichen Betrug der Art wie aus dem hier geschilderten Fall möglichst früh festzustellen, kann man immer wieder selbst im Handelsregister und dem Unternehmensregister schauen, ob die eigene Adresse dort auftaucht.
Erhält man verdächtige Post, die als Adressaten eine unbekannte Firma nennt, öffnet man sie nicht. Stattdessen streicht man die Adresse durch, vermerkt deutlich sichtbar Empfänger unter dieser Anschrift unbekannt – Zurück an Absender
darauf und wirft sie wieder in den Briefkasten.
Hat man die Befürchtung, Opfer eines Betrugs zu sein, kann man mit den Briefen auch zur Polizei gehen oder sie zumindest fotografieren, um sie bei einer Anzeige gegen Unbekannt wegen Identitätsdiebstahls, Betrugs und Urkundenfälschung als Beweismittel verwenden zu können.
Außerdem sollte man lokal zuständige Behörden wie das Gewerbeamt über den Fall informieren.

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