Austauschpflicht: 2026 müssen überdurchschnittlich viele von euch ihre Rauchmelder wechseln – und so prüft ihr das

Viele Rauchmelder in Deutschland müssen bereits in diesem Jahr ersetzt werden.

Viele Rauchmelder müssen noch in diesem Jahr zwingend ausgetauscht werden. (Bildquelle: Hekatron Brandschutz) Viele Rauchmelder müssen noch in diesem Jahr zwingend ausgetauscht werden. (Bildquelle: Hekatron Brandschutz)

Ein unscheinbares Blinken an der Zimmerdecke gibt Millionen Menschen ein sicheres Gefühl – doch für unzählige dieser Lebensretter hat jetzt die letzte Stunde geschlagen.

Noch in diesem Jahr rollt auf Millionen Mieter und Immobilienbesitzer in Deutschland laut dem Online-Magazin Chip eine gewaltige Austauschwelle zu: Millionen Rauchmelder müssen zwingend ersetzt werden.

Der Grund für dieses Ablaufdatum ist klar geregelt: Die offizielle Gerätenorm DIN 14676 in Verbindung mit den Landesbauordnungen der Bundesländer schreibt den Austausch rechtlich bindend vor.

Spätestens nach zehn Jahren Betriebszeit müssen Rauchmelder in Deutschland ausgetauscht werden, da Sensoren verschmutzen und die Zuverlässigkeit nicht mehr garantiert werden kann.

In gleich sieben Bundesländern steht der wichtige Austauschtermin dieses Jahr an. Weitere werden in den kommenden Jahren folgen.

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Diese Bundesländer trifft die Tauschwelle 2026 besonders

Die Pflicht, einen Rauchmelder zu installieren, wurde in Deutschland nicht bundeseinheitlich, sondern über mehrere Jahre in den verschiedenen Bundesländern eingeführt.

Im Fokus stehen daher die  Bundesländer Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen, da hier in vielen Gebäuden die zehnjährige Betriebszeit in diesem Jahr erreicht wird. Bereits 2027 trifft es dann Berlin, das Saarland und Nordrhein-Westfalen.

Die Verordnung schreibt eine maximale Lebensdauer von zehn Jahren plus sechs Monate Toleranz vor.

Der 10-Sekunden-Check: So prüft ihr das Ablaufdatum

Um herauszufinden, ob ein Rauchmelder das Ablaufdatum erreicht hat, genügt es, einen kurzen Blick auf das Gerät zu werfen:

  1. Gerät abnehmen: Dreht den Rauchmelder mit einer leichten Bewegung gegen den Uhrzeigersinn aus seiner Deckenhalterung.
  2. Typenschild prüfen: Auf der Rückseite des Geräts befindet sich ein Aufkleber.
  3. Datum ablesen: Sucht nach dem Aufdruck »Herstellungsdatum« (Date of Manufacture) oder »Austauschen bis« (Replace by).

Steht dort ein Herstellungsdatum aus dem Jahr 2016, muss der Melder im Laufe des Jahres 2026 ersetzt werden. Sollte sich dort gar kein Datum befinden, ist das Gerät ebenfalls wahrscheinlich bereits veraltet.

Rauchmelder sind in Deutschland in Schlaf- und Kinderzimmern vorgeschrieben. Zudem müssen sie in Fluren und offenen Treppenräumen, die als Fluchtweg dienen, installiert sein.

Je nach Bundesland kann die Pflicht auch für andere Räume gelten. So gilt sie in Berlin und Brandenburg auch für Aufenthaltsräume, es sei denn, es handelt sich um Küche und Bad.

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Vermieter in der Pflicht: Wer den Austausch bezahlen muss

Die gute Nachricht für Mieter: Sie müssen nicht selbst in den Baumarkt fahren. Für die Anschaffung und die Installation von Rauchmeldern ist grundsätzlich der Eigentümer beziehungsweise der Vermieter zuständig.

Er trägt auch die Kosten für den Austausch der Altgeräte. Mieter sind lediglich dazu verpflichtet, den Handwerkern oder dem Vermieter zum Austausch Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Wer im Eigenheim wohnt, ist logischerweise selbst für die Einhaltung der Frist verantwortlich.

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