Seit Anfang 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend. Mit der Karte der Krankenkassen können Medikamente dann in Apotheken abgeholt werden. Dies gilt auch für andere Arten von Rezepten, zum Beispiel für Gesundheitsapps.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) warnt nun, dass viele Praxen ab Januar 2026 wieder auf Papier-Rezepte umstellen müssen, das berichtet der Ärztliche Nachrichtendienst.
Das ist passiert: Das eingesetzte Verschlüsselungsverfahren wird umgestellt und das alte ist nur noch bis Ende des Jahres 2025 nutzbar.
Im Detail:
- Die digitale Gesundheitsinfrastruktur stellt die Kryptografie von dem RSA-Verfahren auf ECC um.
- Ziel ist es, die Sicherheit und Effizienz zu steigern.
- Zehntausende Ausweise und Geräte sollen noch nicht umgestellt sein.
Darum ist das wichtig: Das RSA-Verfahren mit einer Schlüssellänge von weniger als 3000 Bits verliert laut der Bundesnetzagentur die Eignung ab dem 31.12.2025. Es wird momentan noch in der Gesundheitsinfrastruktur eingesetzt, soll aber durch das ECC-Verfahren ersetzt werden.
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Laut der Kassenärztlichen Vereinigung ist es nicht möglich, den vollständigen Austausch aller Karten und Geräte bis Ende des Jahres umzusetzen. Für betroffene Praxen würde dies bedeuten, dass sie elektronische Dienste, wie E-Rezepte, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Ärztebriefe, nicht mehr anbieten können. Eine Rückkehr zum Papier wäre in diesem Fall unausweichlich.
Die KBV fordert deshalb eine zweite Fristverlängerung, um Zeit zu gewinnen. Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (Gematik), welche die zentrale Verantwortung für die Infrastruktur trägt, lehnt dies allerdings bisher ab und verweist auf die Regelungskompetenz der Bundesnetzagentur.
Schwerwiegende Folgen für Patienten
Patienten droht eine ganze Reihe von Einschränkungen, falls die Infrastruktur der Praxis bis Ende 2025 nicht auf das neue Verfahren umgestellt worden ist.
Laut der KBV wären in dem Fall unter anderem die folgenden Dienstleistungen von betroffenen Praxen nicht mehr abbildbar:
- Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP)
- elektronische Patientenakte (ePA)
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
- elektronische Verordnungen (eRezept)
Betroffene Praxen müssten dann auf analoge Verfahren umstellen, was in der Regel die Rückkehr zum Papier bedeuten würde, so die KBV.
Nun ist eure Meinung gefragt. Habt ihr schon Erfahrungen mit E-Rezepten oder anderen elektronischen Gesundheitsdiensten gemacht? Schreibt uns dazu gerne einen Kommentar.
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