Den jährlichen Steuerbescheid sowie andere Anschreiben von den Finanzämtern erhalten die meisten Deutschen zurzeit per Brief. Bisher musstet man aktiv werden, um die Bescheide und Briefe digital zu erhalten.
Dies ändert sich ab dem Jahr 2026, das berichtet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. auf der Webseite des Vereins.
Im Detail:
- Ab 2026 werden digitale Steuerbescheide zur Regel.
- Die Regelung gilt für alle Steuererklärungen, die elektronisch eingereicht werden.
- Bescheide per Papier wird es weiterhin geben, sie sollen aber eine Ausnahme werden.
Bisher konnten Nutzer des Finanzportals Elster den digitalen Abruf von Steuerdaten und anderen Bescheiden im Portal aktivieren. Nach der Aktivierung wurden die Bescheide dann digital in das Elster-Postfach geladen und standen dort zum Abruf bereit.
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Ab 2026 wird der digitale Abruf Standard
Ab 2026 wird das System umgestellt. Wird die Steuererklärung elektronisch eingereicht, erfolgt die Bekanntgabe des Bescheids ebenfalls digital.
Die Änderung tritt als Teil des im Herbst 2024 beschlossenen Bürokratieentlastungsgesetzes IV ab 2026 in Kraft.
Nutzer, die ihre Erklärungen digital abgegeben und weiterhin Bescheide von ihrem Finanzamt per Post erhalten möchten, müssen aktiv werden.
Der Einspruch ist formlos und ohne Begründung möglich, gilt allerdings nur für zukünftige Bescheide und nicht bereits erhaltene.
Momentan gibt es noch nicht die Möglichkeit, der Umstellung im Elsterportal zu widersprechen. Sobald die Option verfügbar ist, solltet ihr die Option auf der Elster-Webseite unter »Formulare & Leistungen« finden.
Laut dem Deutschen Steuerberaterverein soll es möglich sein, den Versand als Brief einmalig oder dauerhaft einzurichten.
Momentan lässt sich dort nur die Einwilligung zum elektronischen Erhalt anlegen, dieser wird ab 2026 aber der Standard.
Ab dann gilt: Wird ein Bescheid von den Finanzbehörden eingestellt, gilt er ab dem vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Einspruchsfrist.
Elster-Nutzer werden über neue Bescheide automatisch über das hinterlegte E-Mail-Konto informiert.
Nun ist eure Meinung gefragt. Was haltet ihr von der Umstellung? Nutzt ihr vielleicht sogar schon den digitalen Abruf von Bescheiden? Schreibt uns dazu gerne einen Kommentar.
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