Tesla-Fabrik in Deutschland: So wenig Kranke wie noch nie, doch der Weg dahin ist »juristisch hoch umstritten«

Tesla hat den Krankenstand in seiner Brandenburger Fabrik von 17 Prozent im August 2024 auf unter 5 Prozent gesenkt. Doch eine eingeführte Praxis hält ein Bonner Arbeitsrechtsprofessor in diesem Kontext für »juristisch hoch umstritten«.

Den Krankenstand auf unter 5 Prozent gesenkt – doch Teslas Methoden sorgen für Streit. (Bildquelle: Adobe Stocksheilaf2002) Den Krankenstand auf unter 5 Prozent gesenkt – doch Teslas Methoden sorgen für Streit. (Bildquelle: Adobe Stock/sheilaf2002)

Im August 2024 meldete Teslas Werk in Grünheide einen Krankenstand von 17 Prozent – ein Wert, der intern wie extern als untragbar galt. Werksleiter André Thierig hatte bereits im Juli 2023 auf einer Betriebsversammlung den Ton gesetzt: In seiner Fabrik sei »kein Platz« für Leute, die morgens »nicht aus dem Bett« kämen.

Vom Rekordkrankenstand zur Fünf-Prozent-Marke

Gemeinsam mit Personalchef Erik Demmler ließ er daraufhin »krankgeschriebene Mitarbeiter unangekündigt zu Hause aufsuchen«, wie das Handelsblatt damals berichtete.

Auf der Hannover Messe 2026 (via Handelsblatt) verkündete Thierig das Ergebnis dieser Maßnahmen: Der Krankenstand liegt inzwischen bei unter fünf Prozent.

  • Als Ursache nennt er einen Kulturwandel im Werk: Tesla habe »ein Mitarbeiter-Aktienprogramm aufgelegt, ein Fitnessstudio gebaut, einen Barbershop eröffnet« und ermöglicht Beschäftigten, einen Wagen (natürlich von Tesla) für 25 Euro pro Tag zu mieten.
  • Parallel zu diesem Kulturwandel wird bei Tesla allerdings auch eine so dermaßen härtere Gangart eingelegt, dass sich inzwischen Experten für Arbeitsrecht melden und dem US-Autobauer gewissermaßen vorwerfen, zu weit zu gehen.

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Die andere Seite: Lohnstopps per Brief

Mehrere Betriebsräte bestätigten dem Handelsblatt, dass Tesla wie bereits 2024 Schreiben an krankgeschriebene Mitarbeiter verschickt. Die Überschrift des Briefes, den das Handelsblatt eigenen Angaben zufolge einsehen konnte, lautet wie folgt:

»Keine weitere Entgeltfortzahlung wegen möglicher Fortsetzungserkrankung«.

  • Tesla stellt darin die Lohnfortzahlung mit der Begründung ein, die aktuelle Erkrankung sei keine neue, sondern eine Fortsetzung einer früheren.
  • Nach deutschem Arbeitsrecht zahlt der Arbeitgeber pro Krankheit maximal sechs Wochen Lohn – wer danach erneut krankgeschrieben wird, erhält nur dann Geld, wenn es sich um eine nachweislich neue Erkrankung handelt.

Tesla vertraut dabei weder Ärzten noch Krankenkassen. Im Schreiben heiße es weiterhin, man habe »des Öfteren erkennen« müssen, dass Aussagen der Krankenkassen über das Fehlen von Vorerkrankungen »nicht korrekt« gewesen seien.

Der betroffene Mitarbeiter soll deshalb eigenständig belegen, dass er neu erkrankt ist – inklusive detaillierter Schilderung seiner Beschwerden über den gesamten maßgeblichen Zeitraum und der Entbindung seiner Ärzte von der Schweigepflicht, wie das Handelsblatt weiter aus dem Brief zitiert.


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Arbeitsrechtler: »Juristisch hoch umstritten«

Tesla beruft sich demnach auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Januar 2023, das einem Arbeitgeber das Recht einräumt, das Vorliegen einer Neuerkrankung anzuzweifeln. Auf die Krankenkasse müsse man sich hierfür nicht verlassen.

Ob die konkreten Forderungen im Tesla-Brief damit gedeckt sind, bezweifeln Experten jedoch. Gregor Thüsing, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, erklärt gegenüber dem Handelsblatt dazu:

Das scheint mir doch etwas mehr, als die Rechtsprechung verlangt. [...] Die Rechtsprechung hat bislang nicht gefordert, dass der Arzt mehr sagen muss, als ohnehin in seiner Bescheinigung steht. Er muss keine Diskussion mit Tesla über seine Diagnose führen.

Was Tesla von seinen Mitarbeitern fordert, ist also »juristisch hoch umstritten« – und das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen.

Denn Teslas Personalabteilung kündigt laut dem Handelsblatt scheinbar bereits an, den Kurs 2026 fortzusetzen: »Eine Entgeltfortzahlung ist von uns wegen dieser Erkrankung nicht mehr geschuldet und wird daher auch nicht mehr erfolgen«, wie aus einer Ankündigung aus dem noch aktuellen April-Monat hervorgehe.

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