Netflix & Co. im Urlaub - Trotz EU-Verordnung hat jeder Zweite Probleme

Nutzer von Streaming-Diensten in Europa haben trotz einer entsprechenden EU-Verordnung immer noch Probleme im EU-Ausland. Dabei klagen knapp 50 Prozent der Nutzer über Hindernisse wie Geoblocking.

Nutzer von kostenpflichtigen Streaming-Diensten stoßen im EU-Ausland noch immer auf Probleme. Nutzer von kostenpflichtigen Streaming-Diensten stoßen im EU-Ausland noch immer auf Probleme.

Eigentlich sollte die am 1. April 2018 in Kraft getretene EU-Portabilitätsverordnung dafür sorgen, dass Verbraucher ihre Streaming-Accounts im EU-Ausland weiterhin problemlos nutzen können und nicht etwa durch Geoblocking von bestimmten Inhalten ausgesperrt werden. Trotzdem fragt sich offenbar mittlerweile fast jeder zweite Nutzer, ob es sich bei der Verordnung nicht vielleicht doch um einen Aprilscherz gehandelt hat.

Denn laut einer statistischen Erhebung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (Marktwächter) beklagen 49 Prozent derjenigen Verbraucher, die ihre Streaming-Abonnements im EU-Ausland genutzt haben, über Probleme. Die Verbraucherzentrale befragte für die Erhebung 500 Nutzer kostenpflichtiger Streaming-Dienste, von denen 19 Prozent auf einen mindestens einen Anbieter im EU-Ausland zurückgriffen.

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Manfred Schwarzenberg, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärte dazu:

"Obwohl es digitale Ländersperren, das Geoblocking, bei kostenpflichtigen Diensten, nicht mehr geben soll, zeigt unsere Befragung: Trotz der Portabilitätsverordnung haben viele Verbraucher noch Probleme bei der grenzüberschreitenden Nutzung von kostenpflichtigen Streaming-Diensten."

Konkret gaben rund 25 Prozent der Verbraucher an, dass sie in Deutschland verfügbare Inhalte nicht durchgängig ansehen konnten. Für rund 22 Prozent der Nutzer waren kostenpflichtige TV-Inhalte überhaupt nicht abrufbar. Dasselbe Problem traf auf 17 Prozent der Nutzer kostenpflichtiger Streaming-Dienste zu. Schließlich hatten 15 Prozent der Streaming-Nutzer Schwierigkeiten dabei, vorher heruntergeladene Inhalte im EU-Ausland abzurufen. Angaben darüber, welche Streaming-Dienste von den Problemen betroffen waren, macht die Verbraucherzentrale allerdings nicht.

Die EU-Verordnung sollte eigentlich garantieren, dass Verbraucher kostenpflichtige Streaming-Dienste vorübergehend auch im EU-Ausland nutzen können. Die Inhalte öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten sind davon allerdings ausgenommen.

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