US-Recht - Urheberrechtslockerung für Abandonware

Abandonware bekommt eine Chance, zumindest in den USA. Dort hat die Library of Congress Mitte der Woche einige Ausnahmen für das amerikanische Copyright-Recht durchgewunken. Wie in Deutschland ist in den USA das Umgehen von Kopierschutzsperren strafbar. Interessant für Spieler ist jetzt allerdings eine Ausnahme dieser Regelung für Software, die entweder nicht mehr verkauft oder deren Kopierschutz vom Rechteinhaber nicht mehr unterstützt wird. Das gilt dann allerdings nur für die private Archivierung.

So ist es möglich, ohne Gesetze zu verletzen, alte Spiele für zukünftige Generationen zu bewahren. Natürlich bleibt es auch in den USA weiterhin verboten, alte Spiele frei zum Download anzubieten. Aber auch da gilt weiterhin: Wo kein Kläger, da kein Beklagter. Denn bei vielen Abandonware-Titeln toleriert der Rechteinhaber die Verbreitung seiner alten Software oder der Rechteinhaber ist schon längst nicht mehr zu ermitteln.

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