Hättet ihr euch mit 9 Jahren erträumt, dass ihr mal einen kleinen Anime erstellt? Selbst mit der Hilfe der Eltern scheint das für die meisten von uns extrem unwahrscheinlich.
Wer mit KI-Tools aufwächst, hat allerdings bessere Chancen, wie ein KI-interessierter Vater und seine 9-jährige Tochter zeigen.
Anime mit KI erstellt
Auf dem Instagram-Account tomlikesrobots teilt der namenlose (aber wahrscheinlich Tom genannte) Vater Ergebnisse seiner Experimente mit Bild- und Video-KIs. Dabei legt er sich nicht auf einen bestimmten Stil fest und scheint sich frei auszuprobieren.
In einem seiner gepinnten Beiträge zeigt er einen rund einminütigen Anime, der wohl eher als Stimmungstrailer fungiert und weniger als ernst zu nehmender Anime zu verstehen ist.
Regie hat dabei seine 9-jährige Tochter geführt, die ihm laut eigener Aussage immer wieder sagte, was er wie erstellen oder verbessern soll:
Der Anfang eines KI-animierten Stimmungsfilms, an dem ich über das Wochenende gearbeitet habe, mit Unterstützung meiner Neunjährigen. Sie liebt Anime und hat sich mit mir zusammengesetzt und gesagt, was ihr gefällt und was nicht.
Wie haben sie das gemacht? Laut einem Kommentar unter dem Post nutzte der Vater Niji von Midjourney, um einzelne Anime-Bilder zu erstellen. Der Dienst ist eigens für den Anime-Stil entwickelt worden und erstellt ähnlich wie Midjourney oder Firefly Bilder durch Texteingaben.
Die Bewegung hat er dann mit Luma Ray ins Bild gebracht. Dieses KI-Tool hat sich auf realistische Bewegungen spezialisiert.
Kritik am Projekt
In den Kommentaren finden sich allerhand Vorwürfe, die den kurzen Trailer für die Ähnlichkeit zu den Werken von Studio Ghibli kritisieren.
Und tatsächlich: Der Stil erinnert unweigerlich an das japanische Kult-Animationsstudio, das für Filme wie Chihiros Reise ins Zauberland
oder Prinzessin Mononoke
bekannt ist.
Das Video wird dementsprechend oft als gestohlen oder kopiert bezeichnet.
Wie ist die rechtliche Lage? Laut den Anwälten für Urheber- und Medienrecht Knut Stenert und Tae Joung Kim von SBS Legal ist ein Zeichen- oder Animationsstil erst einmal nicht urheberrechtlich geschützt (Stand: 12. Mai 2024). Soweit das Recht in Deutschland.
KI überschreitet allerdings Ländergrenzen und der Urheber sitzt in Japan. Dort ist das Training von KIs ist mit bereits bestehenden Werken unterschiedlicher Künstler ausdrücklich erlaubt.
Dennoch gibt es eine Ausnahme für Stilkopien, die laut SBS im Rahmen der KI-Entwicklung verboten wurden, um unter anderem Mangazeichner zu schützen. Laut der japanischen Gesetzgebung könnte also ein Verstoß vorliegen.
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Wir gehen allerdings nicht davon aus, dass der Vater mit Konsequenzen rechnen muss, denn er nutzt das Video nicht für kommerzielle Zwecke.
Der Vater macht außerdem klar, dass er auf diesem Account lediglich seine Experimente mit KI-Tools teilt. Da seine Beiträge im Normalfall nur rund 10 bis 50 Likes haben, scheint eine Monetarisierung ausgeschlossen.
Studio Ghibli hat zwar angekündigt, härter gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Das bezog sich allerdings auf Merchandise und Art Prints, die für extrem überhöhte Preise
verkauft werden.
Was sagt ihr zu dem Projekt von Vater und Tochter? Schöner Einstieg in die zukünftig unvermeidbare Welt der KI, oder doch eine inakzeptable Urheberrechtsverletzung? Schreibt es uns in die Kommentare!
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