Die vom Bundesverfassungsgericht im März 2010 verhinderte Vorratsdatenspeicherung war in der damaligen Form in Teilen verfassungswidrig. Ähnliche Probleme gab es auch in anderen Ländern, so dass die EU-Innenkommissarin Malmström vor einem Jahr eine Neufassung der entsprechenden EU-Richtlinie angekündigt hatte, die allerdings bis heute noch nicht verabschiedet wurde.
Aus diesem Grund hatte sich die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) trotz des Drucks von Seiten der CDU/CSU geweigert, eine schnelle Neuregelung in Deutschland anzustreben. Außerdem sollten Kommunikations-Daten nur bei konkretem Anlass als sogenannter »Quick Freeze« kurzfristig gespeichert werden.
Da die EU-Kommission nun aber anscheinend ein Mahnschreiben an Deutschland plant, das die Umsetzung der eigentlich hinfälligen alten Regelung fordert, hat sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nun an FDP-Chef und Wirtschaftsminister Rösler gewandt und diesen zu einer »schnellen« und »zeitnahen« Regelung nach dem alten Muster der anlasslosen, sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung aufgefordert. Laut Presseberichten waren die dabei quasi übergangene Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und ihr »Gegenspieler« Bundesinnenminister Friedrich (CSU) dabei als »stille Teilnehmer« anwesend.
Kritiker halten bereits die »Quick Freeze«-Lösung für unbrauchbar, da die Strafverfolgungsbehörden dann eben schon bei dem geringsten Verdacht Daten immer wieder aufzeichnen lassen würden.
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