Wenn ihr euren Laptop regelmäßig verwendet, lohnt es sich, ihn hin und wieder aufzuschrauben. Die Lüfter haben viele und sehr eng beieinanderliegende Lüfterblätter, die sich relativ schnell mit Staub zusetzen können.
Gleiches gilt für die Kühlkörper, durch die die Ventilatoren Luft blasen. Bei leistungsstarken Notebooks arbeitet das Kühlsystem häufig bereits an der Grenze des technisch Machbaren, daher ist es wichtig, dass die kühle Luft auch ungehindert strömen kann.
Regelmäßige Reinigung der Lüfter ist Pflicht
Ist das nicht der Fall, gehen die Temperaturen schnell nach oben und der Rechner kann instabil werden. Damit genau das nicht passiert, sollten Lüfter und Kühlkörper in regelmäßigen Abständen vorsichtig (!) mit Druckluft gereinigt werden.
Für die Reinigung muss das Notebook erst einmal geöffnet werden. Doch was passiert mit der Garantie, wenn dafür ein Garantiesiegel des Herstellers beschädigt wird? Ist die Garantie dann verloren? So suggerieren es jedenfalls die Aufkleber, die manche Hersteller gerne über die Schrauben kleben.
Garantie vs. Gewährleistung
Bevor die Frage beantwortet werden kann, ob durch das Öffnen und das Brechen eines Siegels bereits die Garantieansprüche verloren sind, müssen wir erst einmal über den Unterschied von Garantie und Gewährleistung reden.
Der wesentliche Unterschied liegt darin, wer euer Ansprechpartner ist und ob die Leistung gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig ist.
Gesetzliche Gewährleistung:
- Pflicht: Gesetzlich im BGB vorgeschrieben
- Ansprechpartner: Immer der Verkäufer
- Dauer: Bei Neuware zwei Jahre ab Kauf.
- Was wird abgedeckt? Das Produkt muss bei der Übergabe frei von Mängeln sein. Tritt ein Fehler innerhalb der ersten 12 Monate auf, wird vermutet, dass er von Anfang an bestand (Beweislastumkehr).
Garantie:
- Freiwillig: Eine freiwillige Leistung, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung.
- Ansprechpartner: In der Regel der Hersteller.
- Dauer & Bedingungen: Werden vom Garantiegeber (Hersteller) selbst festgelegt und können die Gewährleistung ergänzen (z.B. 3 Jahre Haltbarkeitsgarantie).
- Was wird abgedeckt? Der Umfang ist in den Garantiebedingungen definiert. Sie kann beispielsweise die Funktionsfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum zusichern, aber auch bestimmte Teile (wie Verschleißteile) ausschließen.
Kurz gesagt: Die Gewährleistung ist euer gesetzliches Recht gegenüber dem Händler, dass eine Ware beim Kauf in Ordnung ist. Die Garantie ist dagegen ein freiwilliges Versprechen des Herstellers zur Haltbarkeit oder Funktion des Produkts.
Garantieverlust durch Siegelbruch?
Was passiert also, wenn ihr bei eurem Laptop ein Garantiesiegel brecht? Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon in jedem Fall unberührt. Bereits im Jahr 2000 hat das Oberlandesgericht in Hamm in einem Urteil (Aktenzeichen: 13 U 196/99) festgestellt, dass es Besitzern von Computern grundsätzlich gestattet ist, selbst Reparaturen am Gerät vorzunehmen. Eine pauschale Ausschlussklausel in den AGB oder im Kaufvertrag stellt demnach eine unangemessene Benachteiligung des Käufers dar.
Eine völlig andere Geschichte ist die freiwillige Garantie des Herstellers. Prinzipiell kann ein Hersteller dem Kunden verbieten, das Gerät zu öffnen und bei Zuwiderhandlung die Garantie entziehen. Praktisch dürften das aber nur die wenigsten Unternehmen tun, da es schlicht kundenfeindlich ist.
Was machen die Hersteller?
Besonders interessant sind die Fälle in Deutschland. Wir haben XMG und Asus zwei bekannte Anbieter von Notebooks angeschrieben und nachgefragt.
Bei XMG geht man mit dem Öffnen des Gehäuses und der Aufrüstung von gesteckten Komponenten sehr entspannt um. Der Hersteller erlaubt nicht nur das Öffnen und Aufrüsten, sondern bietet selbst auch noch passende Ersatzteile an.
Beim nachträglichen Aufrüsten oder selbst durchgeführten Reparaturen legt XMG niemandem einen Stein in den Weg: Das Innere aller aktuellen Laptops ist frei zugänglich, RAM und SSD sind gesteckt. Ersatzteile wie Akkus bieten wir über unseren Partner-Shop bestware.com an, spezielle Komponenten wie etwa Lüfter gibt es auf Anfrage über den Support.
Robert Schenker, Gründer und CEO von Schenker Technologies
Auch bei Asus gibt es keine Probleme mit der Garantie, wenn ihr euren Laptop öffnet. Eventuell angebrachte Siegel könnt ihr daher getrost ignorieren. Dass ihr beim Aufrüsten vorsichtig vorgehen solltet, ist selbstverständlich. Wenn ihr bei euren Aufrüstversuchen etwas beschädigt, greift die Garantie natürlich nicht. Das ist aber bei allen Herstellern der Fall und nachvollziehbar.
Das Öffnen des Geräts führt nicht zum Verlust der Garantie, selbst wenn dabei etwaige Versiegelungsaufkleber beschädigt oder entfernt werden. Die Garantie bleibt bestehen, solange keine nachweisbaren Schäden durch den Eingriff verursacht werden (z. B. mechanische Beschädigungen an Mainboard, Gehäuse oder Komponenten).
Asus Deutschland
Ähnlich wie XMG und Asus handhaben das alle namhaften Hersteller. Von MSI weiß ich aus persönlichen Gesprächen, dass bei einer Aufrüstung der Bruch eines Siegels keinerlei Probleme hinsichtlich der Garantie nach sich zieht.
Aber ACHTUNG: Wir reden hier nur über das Öffnen des Gehäuses und vom Tausch gesteckter Komponenten wie RAM, WLAN-Modul und SSDs.
Beim Ausbau des Kühlsystems kann das schon wieder ganz anders aussehen. Falls ihr vorhabt, die Wärmeleitpaste zu tauschen, solltet ihr euch unbedingt vorher beim jeweiligen Hersteller vergewissern, ob es da zu Problemen mit der Herstellergarantie kommen kann.

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