Whatsapp-Messenger - Mindestalter von 16 Jahren bestätigt

Der Messenger Whatsapp ändert seine Nutzungsbedingungen und fordert nun von den Nutzern ein Mindestalter von 16 Jahren. Die Überprüfung des Alters bleibt aber sehr oberflächlich.

Whatsapp ändert seine Nutzungsbedingungen und hebt das Mindestalter an. Whatsapp ändert seine Nutzungsbedingungen und hebt das Mindestalter an.

Update: Wie unter anderem die Nachrichtenagentur Reuters oder auch die Tagesschau melden, wird Whatsapp tatsächlich das Mindestalter für die Nutzung des Messenger-Dienstes auf 16 Jahre anheben. Die Nutzer von Whatsapp sollen direkt in der App gefragt werden, ob sie mindestens 16 Jahre alt sind oder ob sie bei einem jüngeren Alter die Zustimmung der Eltern zur Verarbeitung der Daten haben.

Wie in unserem ersten Bericht vermutet, wird Whatsapp aber die Angabe oder das Alter der Nutzer nicht kontrollieren, weil das laut den Berichten von der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung auch nicht gefordert wird. Die neuen Regeln treten am 25. Mai 2018 in der EU in Kraft, daher werden die Änderungen wohl bald in einem Update für Whatsapp enthalten sein.

In einem Blogbeitrag führt Whatsapp seine Änderungen bei den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie auf. Dabei erwähnt das Unternehmen auch, dass es in Sachen Datenaustausch zukünftig »enger mit anderen Facebook-Unternehmen zusammenarbeiten« möchte - allerdings ohne genauer auszuführen, was das bedeuten soll.

DSGVO als Grund

Originalmeldung: Der beliebte Messenger Whatsapp wird vermutlich auch von vielen Kindern und Jugendlichen verwendet, denn das Mindestalter für die Nutzung ist seit langer Zeit auf 13 Jahre festgelegt. Jüngere Nutzer brauchen allerdings die Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten.

Wie WABetaInfo meldet, arbeitet Whatsapp gerade an einer neuen Version der Nutzungsbedingungen, bei denen das Mindestalter auf 16 Jahre angehoben wird.

Diese Änderung dürfte einige junge Nutzer betreffen und könnte im Zusammenhang mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehen. Die Änderungen der Verordnung sehen unter anderem vor, dass die Daten von Personen erst dann verarbeitet werden dürften, wenn sie dazu eine Einwilligung abgegeben haben.

Außerdem ist die Abgabe einer solchen Einwilligung erst dann gültig, wenn die Person mindestens 16 Jahre alt ist. Die gefundenen Änderungen an den Nutzungsbedingungen von Whatsapp entsprechen also diesen Anforderungen, die ab dem 25. Mai 2018 in der Europäischen Union gelten.

Keine Altersüberprüfung

Allerdings gibt es in Whatsapp keinen Zwang zu einer Altersüberprüfung, so dass der zu Facebook gehörende Dienst gar nicht sicherstellen kann, dass ein Nutzer das Mindestalter erreicht hat. Ähnliche Änderungen wird es vermutlich bis zum 25. Mai 2018 bei weiteren Angeboten geben, die Daten verarbeiten und dafür eine Einwilligung der Nutzer benötigen.

Ohne Überprüfung dürfte das aber darauf hinauslaufen, dass die Dienste den rechtlichen Ansprüchen nur auf dem Papier genügen. Ob das den Datenschützern reicht, wird sich noch zeigen müssen. Gerade bei einem marktdominierenden Dienst wie Whatsapp, der auch noch zu Facebook gehört, dürften die Datenschützer wohl etwas genauer hinsehen.

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