Spieler bestellt High-End-Grafikkarte und bekommt aus Versehen eine noch bessere - darf er sie behalten?

Der Traum aller Hardware-Fans: Im Paket liegt durch Zufall eine bessere Grafikkarte als bestellt. Einem Reddit-Nutzer ist das erst kürzlich passiert. Aber dürfte er die Karte in Deutschland überhaupt behalten?

Fehler passieren. In den meisten Fällen ist das ärgerlich und man versucht, den Fauxpas so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen. Manchmal können aber auch Fehler passieren, über die wir uns richtig freuen. Mehrheitlich sind das die Fehler der anderen.

So geschehen etwa bei dem Reddit-Nutzer u/ILikeBurritosALot. Er hatte bei einem nicht genannten Online-Händler eine neue RTX 3080 erworben. Anstelle der gewünschten Grafikkarte bekam er aber ein etwas besseres Modell: eine RTX 3080 Ti.

Wie er in einem Kommentar ausführt, liegt der Vorfall bereits ein paar Monate zurück. Publik gemacht hat er sein Glück über Reddit jedoch erst jetzt. Einen ganz anderen kuriosen GPU-Fall, bei dem es um eine viel zu langsame Grafikkarte geht, findet ihr hier:

Erlösung nach vier Jahren: Spieler zockt 3.000 Stunden mit falscher GPU

In dem Kommentar berichtet der Reddit-Nutzer davon, dass die erhaltene RTX 3080 Ti einen kleinen Fehler in Form eines defekten Lüfters aufwies. Dennoch hat er die Karte bisher behalten und den Lüfter selbst repariert. Seine Angst: Wenn er die defekte Karte zurückgeschickt hätte, wäre stattdessen eine eigentlich bestellte RTX 3080 an ihn zurückversendet worden.

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Damit hat er jedoch gleichzeitig auch jegliche Garantie-Ansprüche für die Zukunft aufgegeben, falls es später noch zu einem weiteren Defekt kommen sollte. Ein Risiko, dass er wohl sehr gerne eingeht.

Muss man eine zu gute Grafikkarte zurückschicken?

Für den Reddit-Nutzer wird die Geschichte vermutlich ohne weitere Folgen bleiben. Er freut sich über seine bessere Karte und das kostenlose Leistungsplus. Wie aber sieht die rechtliche Lage dazu in Deutschland aus?

Werden versehentlich zu viele Gegenstände verschickt, ist die Sachlage klar: Der Käufer muss den Irrtum beim Händler melden und mit dafür sorgen, dass die zu viel versandten Produkte zurück zum Verkäufer gelangen - dabei entstehende Kosten übernimmt aber der Händler. Einen derartigen Fall findet ihr zum Beispiel beschrieben in diesem Artikel unserer Kollegen von Mein-MMO:

Gamer baut ersten PC, kauft auf Amazon eine SSD, bekommt stattdessen gleich 10 Stück - Darf der Glückspilz alles behalten?

In diesem Fall wurde aber nicht zu viel versandt. Stattdessen bekam der Käufer versehentlich ein zu gutes Produkt. Darf man das dann einfach behalten?

Das sagt der Fachanwalt

Wir haben bei dem Anwalt Jens Thurn für IT-Recht, Datenschutz- und Urheberrecht nachgefragt. Seine Einschätzung ist klar: Es besteht keine Aufklärungspflicht für den Käufer.

Tatsächlich ist es nach deutschem Recht so, dass sich als primäre Leistungen aus dem Kaufvertrag in dem konkreten Fall keine Hinweispflichten des Käufers an den Verkäufer ergeben. Derjenige, der Rechte geltend machen möchte, muss diese aktiv einfordern. Jedenfalls im Verhältnis vom Verkäufer gegenüber dem Käufer und dem Grundsatz nach.

Auch über die rechtlichen Nebenpflichten wie etwa die Rücksichtnahme auf die Interessen und Vermögenswerte des anderen Vertragspartners besteht laut Einschätzung von Thurn in diesem Fall keine Mitteilungspflicht:

Als Verkäufer habe ich zunächst einmal selbst die Verpflichtung, meine ausgehende Ware zu kontrollieren. Der Käufer darf sich dann darauf verlassen, dass der Verkäufer genau die konkrete Ware dem Käufer für den vereinbarten Kaufpreis aushändigen wollte. Dem Käufer im Rahmen einer Nebenpflicht daher eine Mitteilung an den Verkäufer aufzuerlegen, dass die gelieferte Ware höherwertig als die bestellte ist, geht meines Erachtens zu weit. Also ergibt sich auch aus den Nebenpflichten keine aktive Mitteilungsverpflichtung des Käufers.

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Allerdings gilt: Sollte der Verkäufer seinen Fehler selbst bemerken, kann er die Rücksendung der höherwertigen Ware einfordern, denn: Es fehlt dann schlicht an dem notwendigen Vertrag, um die Ware behalten zu dürfen, so Thurn. Die Kosten dafür muss der Verkäufer aber selbst tragen und der Käufer kann solange mit der Rücksendung warten, bis er die tatsächlich bestellte Ware erhalten hat.

Habt ihr auch schon einmal versehentlich zu viel oder ein zu gutes Produkt erhalten? Und wie seid ihr damit umgegangen? Würdet ihr den Glücksfund ehrlicherweise zurückschicken? Oder einfach still und heimlich behalten? Wir freuen uns auf eure Meinung in den Kommentaren!

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