Jüngst kündigte Ubisoft das Online-Aus für eine ganze Reihe von Spielen an. Schon im September 2022 geht es 15 Titeln an den Kragen. Die Abschaltung der Server bringt das Ende für jegliche Online-Features. Während das bei einigen Spielen bedeutet, dass Multiplayer-Modi nicht mehr verfügbar sein werden, fällt bei vielen älteren Spielen die Möglichkeit weg, DLCs zu kaufen oder zu installieren. Aber ist das überhaupt rechtens?
Darf Ubisoft seinen Kunden Teile von Spielen oder DLCs vorenthalten, obwohl ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde?
Um diese Fragen zu klären, haben wir uns den Fachanwalt für IT-Recht Markus Hollfelder ins Boot geholt. Er beurteilt die Serverabschaltung aus rechtlicher Perspektive und erklärt, ob und welche Möglichkeiten der Kompensation uns Spielern zur Verfügung stehen.

Unser Experte
Markus Hollfelder ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Internetrecht und IT-Recht in Bamberg. Er berät und vertritt außergerichtlich und gerichtlich sowohl Verbraucher als auch Unternehmer auf dem Fachgebiet des Internetrechts. Seine weiteren Schwerpunkte liegen im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Versicherungsrecht.
Eine Liste aller betroffenen Spiele findet ihr in unserer Übersicht:
Darf uns Ubisoft DLCs und Spiele vorenthalten?
Diese Frage lässt sich - wie so oft, wenn es um Rechtssprechung geht - nicht so einfach beantworten. Denn hier muss zunächst unterschieden werden, wann das Spiel erworben wurde, wie uns Rechtsanwalt Markus Hollfelder erklärt: »Ab Anfang 2022 [gelten] die neuen §§327 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie §§475a ff. BGB für digitale Vertragstypen.«
Sexismus-Probleme bei Ubisoft
Dem französischen Entwickler und Publisher wird seit Juli 2020 eine toxische Unternehmenskultur vorgeworfen. Es geht um Sexismus-Probleme und Diskriminierung, die tief in der Firma verankert sein sollen. Ubisoft hat inzwischen einige Personen aus der Führungsebene entfernt und zu den Vorwürfen Stellung bezogen.
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