Battle.net: Anmeldung & 2.0-Features - Guide für Spiele-Download

Zur Veröffentlichung von StarCraft 2 will Blizzard dem Battle.net neue Funktionen spendieren. Wir haben uns die Multiplayer-Plattform angeschaut und erklären wie Anmeldung und Spiele-Downloads funktionieren und geben einen Ausblick auf 2.0-Features.

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Vor 13 Jahren veröffentlichte Blizzard die Mehrspieler-Plattform Battle.net und übernahm damit die Vorreiterrolle im Bereich Online-Spiele. Ob absichtlich oder nicht, im Zuge der Veröffentlichung von World of Warcraft geriet die Weiterentwicklung des Battle.net in den Hintergrund. Bis auf kleinere Änderungen änderte sich seit 2003 kaum noch etwas am Battle.net - erst in diesem Jahr überarbeitete Blizzard die Battle.net-Seite grundlegend. Andere Anbieter wie Microsoft (Top: Xbox Live, Flop: Games for Windows LIVE) oder Valve (Steam) nutzten diese Schwäche aus und bauten erfolgreiche Online-Netzwerke auf.

Wie die Anmeldung zum Battle.net funktioniert, welche Funktionen die Plattform momentan bietet und was Sie bei den Nutzungsbedingungen beachten müssen, erklärt Ihnen Michael Obermeier im ersten Teil des Artikels. Was Blizzard für den Start von StarCraft 2 mit dem Battle.net plant, lesen Sie auf Seite 2, wo Ihnen René Heuser die auf der Blizzcon gezeigten Funktionen vorstellt.

Anmeldung & Funktionen

Battle.net Anmeldung ansehen

Nutzungsbedigungen kompakt

Die Nutzungsbedigungen sind recht umfangreich. Zudem kommen pro Spiel zusätzliche EULAs dazu. Die Nutzungsbedigungen sind recht umfangreich. Zudem kommen pro Spiel zusätzliche EULAs dazu.

Im folgenden haben wir uns durch die mehrere Seiten umfassenden Nutzungsbedigungen gewühlt und die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Wer sich nämlich nicht an Blizzards Spielregeln hält, fliegt postwendend raus aus dem Battle.net.

Blizzard untersagt die Nutzung des Battle.nets mit modifizierten Clients. Damit möchte der Entwickler unfaire Cheat- Software vom Spielbetrieb ausschließen. Pikant: selbst von Fans erstellte Patches um etwa die Bildschirmauflösung des acht Jahre alten Diablo 2 für moderne Monitore zu erhöhen, gilt als Eingriff in den Spielclient und kann mit der Sperrung des Spielerkontos geahndet werden.

Nur privat im Battle.net. Die gewerbliche Nutzung eines Battle.net-Kontos, etwa für Internet Cafés muss schriftlich bei Blizzard angefragt werden, der Handel von Spielinhalten (Gegenstände oder Charaktere) für echtes Geld ist grundsätzlich verboten. Blizzard behält sich außerdem vor, jedwede Nutzerinhalte (Mitteilungen, Bilder, Geräusche und sogar Chatnachrichten) in allen nur erdenklichen Formen weiterverarbeiten zu dürfen.

Account-Handel und Mehrfachnutzung ist verboten. Das Teilen eines Accounts (ausgenommen davon sind Eltern die Konten für ihre Kinder anlegen) führt durch die Gefahr des kostenpflichtigen Powerlevelings ebenfalls zum Battle.net-Ausschluss. Die Weitergabe, vor allem aber der Verkauf ist nicht Möglich. » Accountübertragungen werden von Blizzard nicht anerkannt. Sie sind nicht berechtigt, einen Account zu kaufen, zu verkaufen, zu verschenken oder damit zu handeln oder es zum Kauf, Verkauf, als Geschenk oder zum Handel anzubieten; alle derartigen Versuche gelten als nichtig.«

Daten-Sammler werden gesperrt. Interessant: Blizzard gestattet einige sogenannte Data-Mining-Programme, also Software die für Datenbanken wie Speedydragon.de Informationen sammelt. Trotzdem behält sich der Entwickler vor zu aggressive Datensammler zu sperren.

Rechtliche Konsequenzen für Hacker. VPN-Software wie Hamachi (dadurch können Multiplayer-Spiele ohne Battle.net aufgesetzt werden) darf ebenfalls nicht verwendet werden. Das mutwillige Manipulieren oder »Stören« des Spielablaufs ahndet Blizzard nicht nur mit einem Battle.net-Rauswurf sondern auch mit Straf- bzw. Zivilrechtlichen Klagen. Für kleinere Vergehen mahnt Blizzard den Spieler noch ab, bei schwerwiegenden Verstößen wird der Battle.net-Account fristlos gekündigt. Im Zweifel verliert der Spieler dadurch auch alle im Konto registrierten Spiele.

Ein Account pro Person. Schade für minderjährige Roboter: Zum Anlegen eines Battle.net-Kontos müssen Sie »eine natürliche Person und in Ihrem Wohnsitzland volljährig sein.« Firmen dürfen also keine Dummy-Konten anlegen, jeder Account wird einem Spieler zugeordnet.

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