AMD-Prozessoren - Reaktion von AMD auf die Klage zu den 8-Kern-CPUs

In den USA ist eine Klage gegen AMD eingereicht worden, die sich um die Bulldozer-Prozessoren dreht. Der Kläger hält die Angabe von acht Kernen für irreführend.

Die Bulldozer-Technik setzt auf »Dualcore-Module«. Die Bulldozer-Technik setzt auf »Dualcore-Module«.

Update: Inzwischen gibt es eine offizielle Aussage einer Pressesprecherin von AMD zur eingereichten Klage wegen irreführender Werbung. »Wir glauben, unser Marketing gibt die Fähigkeiten der Bulldozer-Architektur korrekt wieder, die, wenn sie in einem 8-Kern-FX-Prozessor implementiert ist, in der Lage ist, acht Befehle gleichzeitig zu verarbeiten.«

Quelle: The Inquirer

Originalmeldung: Die AMD-Prozessoren mit Bulldozer-Architektur werden vom Hersteller als erste Achtkern-Prozessoren vermarktet. Schon seit der Vorstellung der Prozessoren wird darüber diskutiert, ob die Bezeichnung korrekt ist oder nicht. Sicher ist, dass ein »Achtkern-Prozessor« von AMD wie beispielsweise der FX-8350 vier Module besitzt, auf denen sich jeweils zwei CPU-Kerne befinden.

Da sich die Kerne wichtige Bereiche teilen und damit nicht komplett unabhängig voneinander sind, halten auch viele Technik-Experten die Prozessoren eher für eine Art erweiterten Quadcore oder für einen beschnittenen Achtkerner. In welche dieser beiden Richtungen die Praxisleistung der CPU tendiert, hängt auch von der Software und deren Optimierung für diese Architektur ab.

In den USA wurde nun eine Sammelklage gegen AMD eingereicht, die genau diese Problematik thematisiert und behauptet, dass AMD mit der Vermarktung der Prozessoren als Acht-Kern-CPUs Kunden absichtlich in die Irre geführt habe. Dadurch, dass zwei Kerne auf einem Modul verbunden sind, seien die Prozessoren nicht in der Lage, acht Befehle gleichzeitig und unabhängig voneinander zu verarbeiten. Der durchschnittliche Kunde habe nicht die notwendigen Kenntnisse, um die Feinheiten des Designs der Bulldozer-Prozessoren zu versehen und müsse daher auf zuverlässige Angaben von AMD vertrauen.

AMD habe aber keine solchen Angaben gemacht, sondern mit unzutreffenden Spezifikationen geworben. Dadurch seien Zehntausende von Kunden in die Irre geführt worden. Der Kläger Tony Dickey fordert nun, dass AMD zur Zahlung von Schadensersatz, einer Strafzahlung, der Übernahme aller Kosten sowie weiteren angemessenen Strafen verurteilt wird.

Die Behauptung des Klägers, dass die Bulldozer-Prozessoren keine acht Befehle verarbeiten können, dürfte wohl widerlegt werden, da dies beispielsweise auch schon mit Intel Quadcores und deren Hyperthreading möglich ist. Viel dürfte sich also um die Definition von »gleichzeitig« und »unabhängig« drehen. Bislang gibt es noch keine offizielle Reaktion von AMD auf die eingereichte Klage.

Quelle: Legalnewsline.com

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