AMD zahlt 12,1 Millionen US-Dollar wegen irreführender Werbung zur Kernanzahl der FX-CPUs

Der Chiphersteller willigt noch vor einem möglichen Prozess wegen irreführender Werbung zur Core-Anzahl der FX-Prozessoren in einen Vergleich ein.

AMDs FX-Prozessoren gelten allgemein als Misserfolg. Ein Rechtsstreit lässt die Bulldozer-Architektur nun noch schlechter dastehen. AMDs FX-Prozessoren gelten allgemein als Misserfolg. Ein Rechtsstreit lässt die Bulldozer-Architektur nun noch schlechter dastehen.

Eine Sammelklage in den USA ist zu Ungunsten AMDs ausgegangen. Mehrere Käufer von Prozessoren der FX Bulldozer-Reihe hatten sich zusammengeschlossen und via Rechtsbeistand eine Klage wegen irreführender Werbung vor einem kalifornischen Gericht eingereicht.

Um den Rechtsstreit beizulegen, willigte AMD nun ein, Zahlungen in Höhe von 12,1 Millionen US-Dollar zu leisten (via The Register).

Nativ oder nicht, das ist hier die Frage

Die Bulldozer-Architektur wurde 2011 in Form der FX-Prozessoren für den Sockel AM3+ eingeführt. Die Modell-Palette reichte von den FX-4xxx mit vier Kernen über FX-6xxx mit sechs Kernen bis hin zu den Achtkernern der FX-8xxx-Reihe.

Letztere bewarb AMD bei Markteinführung als »erste native 8-Core-Desktop-Prozessoren«. Doch genau in dieser Frage sind sich Verteidigung und Anklage uneins.

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Acht native Kerne zum moderaten Preis - AMDs Werbung war erfolgreicher als das Produkt. Acht native Kerne zum moderaten Preis - AMDs Werbung war erfolgreicher als das Produkt.

Die Kläger vertreten die Ansicht, dass es sich nicht um acht separat operierende Recheneinheiten handelt, da sich jeweils zwei Kerne auf einem Dual-Core-Modul einige Hardware-Ressourcen teilen müssen.

Das Front-End etwa steht jeweils beiden Integer-Clustern zur Verfügung, gleiches gilt für die Floating-Point-Unit (FPU). Der Level-2-Cache wird sogar von allen drei Funktions-Einheiten genutzt (zwei Kerne + FPU). Demzufolge können zwei Kerne auf einem Modul bei der FX-Architektur nicht vollständig unabhängig voneinander arbeiten.

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Nach Ansicht von AMD entsprechen vier Module mit jeweils zwei CPU-Kernen jedoch sehr wohl acht separaten Prozessor-Kernen - eine »signifikante Mehrheit« sähe dies genauso.

Ein kalifornisches Gericht wies diese Behauptung allerdings bereits im Januar zurück und ließ nach vierjähriger Vorbereitung durch die Klägergemeinschaft ein Verfahren zu.

AMD kommt glimpflich davon

Zu einem Prozess wird es aber nicht mehr kommen, denn Verteidigung und Anklage einigten sich nun auf Schadensersatzzahlungen durch AMD in Höhe von 12,1 Millionen US-Dollar.

Damit kommt AMD noch relativ glimpflich davon, denn das Gericht nimmt an, dass Käufer entsprechend irreführend beworbener CPUs insgesamt über 60 Millionen US-Dollar zu viel bezahlt hätten.

Laut der Klageschrift (PDF) ist jeder, der einen oder mehrere Prozessoren des betroffenen Typs im Bundesstaat Kalifornien oder via AMDs Webseite erworben hat, berechtigt, Schadensersatz zu fordern - 35 US-Dollar pro CPU sollen so erstattet werden.

Die betroffenen Prozessoren:

  • FX-8120, FX-8150, FX-8320, FX-8350, FX-8370
  • FX-9370, FX-9590
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