Kryptowährungen zu schürfen lohnt sich in kleinerem Rahmen und ohne spezielle (und teure) Hardware oftmals nicht, weil die dabei anfallenden Stromkosten zu hoch sind.
Das kann anders aussehen, wenn man sich die Stromkosten spart. Ein Umstand, der wohl auch auf einer Kaserne im spanischen Saragossa von Angehörigen des Militärs zeitweise ausgenutzt wurde.
Das ist passiert:
- Die spanischen Behörden wurden auf eine Computeranlage aufmerksam gemacht, die an das Stromnetz der Kaserne angeschlossen war. Die Meldung stammte von einem Kapitän, der dort für die Kommunikation verantwortlich ist, so die spanische Webseite Genbeta.
- Anschließende Ermittlungen vor Ort haben ergeben, dass ein Feldwebel des Kommunikationszentrums der Kaserne in einem Lagerhaus auf dem Gelände mehrere Computer zum Schürfen von öffentlich nicht näher bestimmter Kryptowährungen genutzt hat.
- Laut Genbeta geschah dies im Wissen und mit der Genehmigung eines Hauptmanns, der den Zugang zu den Räumlichkeiten und den Anschluss an das Stromnetz der Kaserne gestattet haben soll.
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Der Hauptmann wurde inzwischen vom zentralen Militärgericht in Spanien mit einem Gehaltsverlust von acht Tagen bestraft. Grund für die Strafe ist die Zulassung der Nutzung öffentlicher Mittel für private Zwecke.
Welche Strafe der Oberfeldwebel bekommen hat, ist uns nicht bekannt.
Die Computer waren wohl in isolierten und belüfteten Holzkisten untergebracht. Ihre Stromversorgung wurde außerdem so angepasst, dass sie nicht von Sicherheitsabschaltungen betroffen sein können. Gleichzeitig kam eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) zum Schutz der Hardware zum Einsatz.
Der Verurteilte ging in Berufung
Sowohl der Oberfeldwebel als auch der Hauptmann haben sich gegen die erhobenen Vorwürfe gewehrt. So ging der Hauptmann wegen formaler Mängel, Verletzung der Unschuldsvermutung und unzulässigen Beweisen in Berufung.
Das Militärgericht hat die Einsprüche abgelehnt, auch aufgrund ausreichender Zeugenaussagen inklusive eines Teilgeständnisses des Feldwebels.
Letzterer hat zu seiner Verteidigung indes angegeben, dass die Computeranlage für akademische Praktiken
in Zusammenhang mit Kryptowährungen diente (was auch immer so etwas auf einer Kaserne zu suchen haben sollte).
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Laut dem Bericht von Genbeta haben die Angeklagten indes noch Glück: In dem Verfahren ging es nur um die unrechtmäßige persönliche Nutzung dienstlicher Mittel und Ressourcen, weshalb das Nachweisen einer Gewinnabsicht für die Bestrafung nicht erforderlich war, wie das Gericht betont.
Eine Verhandlung vor dem Hintergrund einer Gewinnabsicht (die hier gleichzeitig sehr naheliegend ist) oder dem Ziel, wirtschaftlichen Schaden zu verursachen, hätte das Ganze dagegen auf eine strafrechtliche Ebene verlagert und voraussichtlich zu deutlich höheren Sanktionen geführt.

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