Das Handelsblatt berichtet über einen Deutschen, der im Februar 2022 einen Aston Martin Valkyrie mit 1.155 PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 354 km/h gekauft hat. Probleme mit dem Wagen führten zum Streit mit dem Hersteller und nun zu einer Klage vor dem Landgericht Aachen.
Die Schwierigkeiten seien so weitreichend, dass der Kläger sich mittlerweile nicht mehr aus der Garage
traue, so das Handelsblatt. Dazu trugen auch Probleme mit den Außenmikrofonen bei:
- Der Motor des Wagens ist so laut, dass er über Mikrofone verfügt, die Geräusche von außen an Kopfhörer übertragen, die der Fahrer während der Fahrt benutzt.
- Durch einen Defekt der Mikrofone hörte der Fahrer laut eigener Aussage im August 2024 einen Krankenwagen nicht und wäre fast mit ihm kollidiert.
- In der Klageschrift heißt es dazu:
Nur der schnellen Reaktion und dem fahrerischen Können des Rettungswagenfahrers ist es zu verdanken, dass es nicht zu einem fatalen Unfall kam
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Die Schwierigkeiten fingen früh an
Erste Probleme mit dem Wagen sind laut Handelsblatt bereits nach wenigen Hundert Kilometern
aufgetreten. Dabei kam es zu einem Ausfall des Hochvoltsystems, das eine möglichst effiziente Energieübertragung und somit dünnere Kabel und ein geringeres Gewicht des Wagens ermöglicht.
- Da es nach Angaben des Fahrers viele weitere Probleme gab, will er sein Auto zurückgeben. Der Wagen habe mehr Mängel als all seine anderen Autos zusammen.
- Aston Martin wehrt sich dagegen mit der Begründung, dass die Mängel nicht erheblich seien. Gleichzeitig geben sie an, dass für die 441 gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung von 55.000 Euro beziehungsweise 124 Euro pro Kilometer anfallen würde.
- Als Hintergrund für die Berechnung nennt Aston Martin übliche Strecken von 300 bis 1.000 Kilometern pro Jahr, die Fahrer mit solchen Fahrzeugen zurücklegen würden. Die Lebenslaufleistung wird darauf basierend auf höchstens 20.000 Kilometer geschätzt.
Im Raum stehen außerdem weitere kritische Punkte wie unter anderem die Folgenden:
- Die vermeintliche Entfernung eines wichtigen Teils des Wagens im Rahmen eine der Reparaturen ohne Zustimmung des Fahrers.
- Schäden am Wagen, die durch den Transport und die Werkstattaufenthalte entstanden sein könnten.
- Die Frage, ob das Landgericht Aachen der richtige Verhandlungsort für die Klage gegen den britischen Autohersteller ist.
Das Landgericht Aachen hat deshalb, sowie in Anbetracht des hohen Kaufpreises am ersten Verhandlungstag, eine gütliche Einigung vorgeschlagen. Doch der Kläger scheint dazu nicht bereit.
Ein Tauschangebot von Aston Martin seines Modells gegen zwei andere Wagen hat er schon vor dem Gerichtstermin abgelehnt. Sein Vertrauen in den Hersteller sei erschüttert
.
Wie das Handelsblatt angibt, wurden Kläger und Beklagten sechs Wochen Zeit für weitere Stellungnahmen eingeräumt. Denkbar bleibt außerdem, dass das Landgericht Aachen den Fall letztlich nicht verhandelt.

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