E-Tretroller auf der Autobahn - Polizei zieht Resümee nach Verkehrszulassung

Kurz nach der offiziellen Zulassung von E-Tretrollern in Deutschland warnt die Polizei vor potenziellen Gefahren und nennt bisherige Probleme - die E-Roller werden oft nicht als Kraftfahrzeug wahrgenommen.

E-Tretroller sind auf deutschen Straßen seit Mitte Juni erlaubt. E-Tretroller sind auf deutschen Straßen seit Mitte Juni erlaubt.

Seit Mitte Juni sind E-Tretroller als Verkehrsmittel auf deutschen Straßen zugelassen, schon fordert die Berliner Polizei die Verkehrsteilnehmer zu mehr Vorsicht damit auf und appelliert laut Heise an die Nutzer der Scooter, sich vorher intensiv mit der Technik vertraut zu machen und einen Helm zu tragen, um das Unfallrisiko zu minimieren.

Die Polizei verwies in diesem Kontext außerdem darauf, dass es sich bei den E-Tretrollern nicht um »Kinderspielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge« handele, für die dieselben Regeln wie für andere Verkehrsteilnehmer gelten - etwa bei der Promillegrenze.

Dazu würde teils auch zu zweit auf den nur für eine Person zugelassenen E-Rollern gefahren, die dafür technisch gar nicht ausgelegt seien, was ebenfalls gefährlich sei.

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In Berlin kam es laut Angaben der Polizei bislang zu acht Verkehrsstraftaten mit E-Tretrollern, unter anderem wegen fehlender Versicherungskennzeichen und Trunkenheit. Außerdem verursachten Fahrer der neuen Scooter in Berlin bislang sieben Unfälle.

Mit E-Tretroller über die Autobahn

Ein besonders kurioser Fall ereignete sich derweil am Montag, dem 01. Juli 2019, als ein 28-jähriger Mann mit seinem E-Tretroller mehrere Kilometer über die Autobahn A46 bei Erkelenz (südwestlich von Mönchengladbach) fuhr.

Weil sein Zug nicht kam, ließ er sich über das Navigationssystem seines Smartphones eine alternative Route für seinen E-Tretroller vorschlagen - und die führte eben über die Autobahn (vermutlich hatte er vergessen, die Routenoptionen für Nicht-Autos anzupassen).

Der gewagte Ausflug ging für den Fahrer allerdings glimpflich aus: Zwei Autofahrer gaben ihm mit ihren Fahrzeugen Geleitschutz bis zur nächsten Ausfahrt, wo die Polizei ihn in Empfang nahm. Die beschlagnahmte den Roller nicht, allerdings musste der Mann sein Gefährt bis nach Hause schieben.

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