Grundsatzurteil nach Klage: Glasfaser-Anbieter dürfen Vertragsstart nicht mehr künstlich hinauszögern

Glasfaser-Anbieter müssen nach einem Urteil des Bundsverfassungsgerichts Verträge auf das Datum des Vertragsabschlusses und keinen späteren Zeitpunkt festlegen.

Auch für noch nicht fertiggestellte Glasfaseranschlüsse beginnt der Vertrag am ersten Tag. (Bildquelle: Telekom) Auch für noch nicht fertiggestellte Glasfaseranschlüsse beginnt der Vertrag am ersten Tag. (Bildquelle: Telekom)

Immer mehr Haushalte in Deutschland werden an das Glasfaser-Netz angeschlossen. Wie lange es von den ersten Schritten bis zu der Übertragung der ersten Bits dauert, ist dabei höchst unterschiedlich und kann mehrere Wochen bis Jahre dauern.

Einige Anbieter von Glasfaser haben den Beginn des Vertrags auf den Zeitpunkt der Aktivierung des Glasfaseranschlusses gelegt. Dieser Praxis wird nun durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Riegel vorgeschoben, das berichtet die Verbraucherzentrale.

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Vertragslaufzeit beginnt am ersten Tag

Das Bundesverfassungsgericht folgt mit der Rechtsprechung einem vorausgegangenen Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts.

Glasfaserverträge müssen in Deutschland demnach ab dem ersten Tag beginnen und nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses.

Die folgenden Regeln gelten zur Vertragslaufzeit von Telekommunikationsverträgen:

  • Die maximale Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
  • Sie beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses.
  • Verbraucher können Verträge nach Ablauf monatlich kündigen.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale, die in der Praxis einiger Glasfaserunternehmen eine einseitige Benachteiligung von Verbrauchern sah. Der Zeitpunkt der Kündigung würde so künstlich verlängert werden und Verbraucher in ihrem Recht beschneiden.

Für Verbraucher bedeutet das Urteil, dass sie bereits 24 Monate nach Abschluss des Vertrags kündigen können, etwa, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Musterbrief zur Kündigung

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt einen Musterbrief zur Kündigung von Glasfasertarifen auf ihrer Webseite bereit.

Verbraucher, deren Vertrag über die gesetzliche Regelung hinausgeht, können die Vorlage nutzen, um ihren Vertrag bereits zwei Jahre nach Abschluss zu kündigen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Vorlage in einem Textverarbeitungsprogramm wie Word oder Open Office zu bearbeiten. Einige Angaben, wie Absenderangaben, die Vertrags- oder Kundennummer sowie Daten, müssen ergänzt werden. Der Brief muss per Hand unterschrieben und am besten als Einschreiben mit Rückantwort versendet werden.

Nun ist eure Meinung gefragt. Liegt bei euch bereits Glasfaser, wartet ihr noch, oder habt ihr gar kein Interesse, zu wechseln? Schreibt uns dazu gerne einen Kommentar.

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