Zunächst klang es noch nach einer technischen Regulierungsidee – jetzt wächst es zu einer juristischen Belastungsprobe für die EU-Kommission heran: Die Rede ist vom »Digital Networks Act« (DNA).
Hiermit hat die Kommission einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der Anbieter in ganz Europa verpflichten würde, ihre Kupferleitungsnetze bis 2035 vollständig stillzulegen und durch Glasfaser abzulösen.
Gegen diesen Plan hat der Branchenverband Connect Europe sich nun rechtlich zur Wehr gesetzt. Dem Verband gehören einige der größten Netzbetreiber des Kontinents an; unter anderem die Deutsche Telekom, Orange, Telefónica und Vodafone sind Mitglieder.
Ein von diesem Verband beauftragtes Gutachten des Europarechtlers Roberto Mastroianni bescheinigt dem Entwurf auf mehreren Ebenen Verstöße gegen geltendes EU-Recht. Mastroianni hält es demnach für gut möglich, dass der Europäische Gerichtshof die Kernregelungen am Ende einkassiert.
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Falsche Rechtsgrundlage: Warum Artikel 114 hier laut Mastroianni nicht passt
Im Kern wirft Mastroianni der Kommission vor, das falsche Werkzeug aus dem EU-Vertragsarsenal gezückt zu haben. Als Rechtsgrundlage dient Artikel 114 des EU-Vertrags: Die Norm erlaubt Brüssel die Binnenmarktharmonisierung – also die Angleichung nationaler Regeln dort, wo unterschiedliche Vorschriften den freien Handel tatsächlich behindern.
Genau hier liegt nach Ansicht des Gutachters der Hase im Pfeffer.
Dass andere Staaten unterschiedliche Glasfaserquoten aufweisen oder ihr Kupfernetz in verschiedenem Tempo abbauen, schaffe nach ständiger EuGH-Rechtsprechung kein verbotenes Hindernis – und sei daher über Artikel 114 schlicht nicht zu regeln.
Was die Kommission tatsächlich betreibe, sei nach Ansicht von Mastroianni schlicht Industriepolitik. Dafür aber stehe Brüssel nach dem EU-Vertrag nur eine Nebenrolle und kein Durchgriffsrecht auf die Infrastruktur der Mitgliedstaaten zu.
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Eigentum ohne Entschädigung: Das Enteignungsargument
Nicht weniger heikel ist die Eigentumsseite.
Kupfernetze und FTTC-Infrastrukturen – also Glasfaserleitungen, die nur bis zum Straßenverteilerkasten und nicht bis in die Wohnung reichen – stehen im Privatbesitz der Betreiber und haben einen erheblichen Buchwert.
- Mastroianni sieht darin einen klaren Eingriff in die EU-Grundrechtecharta, die Eigentum und unternehmerische Freiheit schützt.
- Wer privates Kapital per Verordnung stilllegt, ohne dafür Ersatz zu leisten, komme wirtschaftlich einer Enteignung gleich. Ein Möglichkeit zur Entschädigung fehlt im DNA-Entwurf bislang vollständig.
Wirkungsnachweis dünn – und interne Vorabkritik ignoriert
Hinzu kommen Zweifel daran, ob das Ziel überhaupt mit dem gewählten Mittel erreichbar ist. Wer seinen Kupferzugang verliert, wird nicht automatisch Glasfaserkunde – Kabelanschluss, Mobilfunk und Satellitendienste stehen nämlich stets als Alternativen bereit.
In Regionen, in denen bis zum angepeilten Zieljahr 2035 kein Glasfasernetz ausgebaut ist, könne das Kupfer-Aus diesen Aspekt sogar verschlechtern.
- Bereits vor der Veröffentlichung des DNA-Entwurfs hatte der kommissionsinterne Ausschuss für Regulierungskontrolle das Papier beanstandet – die Beweislage sei dünn und die Prognosen unzuverlässig.
- Außerdem greife die Kommission laut Mastroianni an einem Instrument vorbei, das längst vorhanden ist: Der europäische Telekommunikationskodex erlaubt nationalen Aufsichtsbehörden schon heute, den Übergang vom Kupfer- zum Glasfasernetz gezielt zu steuern.
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Was kommt, wenn Brüssel nicht nachbessert
Connect Europe besteht darauf, dass ein marktgeleiteter Glasfaserausbau ohne Abschaltzwang sowohl investitionsfreundlicher als auch realistischer wäre. Die Verbandsmitglieder tragen laut Heise über die Hälfte aller europäischen Glasfaserinvestitionen; ein regulatorischer Eingriff dieser Größenordnung schrecke eher ab.
Bleibt die Kommission beim Entwurf, rechnet das Gutachten mit einer EuGH-Klage als nahezu sicherem Ausgang. Wann (und ob überhaupt) die EU-Kommission nachbessert, ist offen.
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