Seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 gelten in Europa besondere Bedingungen für den Datenschutz. Für europäische Nutzer US-amerikanischer Webseiten treibt die Richtlinie allerdings zuweilen kuriose Blüten: Denn einige Firmen und Webseiten-Betreiber in den USA wollen sich nicht auf das vermeintliche Minenfeld DSGVO einlassen und sperren europäische Nutzer deshalb von vornherein von ihren Webseiten aus (siehe etwa das Bild weiter unten).
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Dabei sollte eigentlich die sogenannte Privacy-Shield-Vereinbarung als Nachfolge-Instrument des Safe-Harbor-Abkommens einen Rechtsrahmen für den Austausch von Nutzerdaten zwischen den USA und der EU bilden. In diesem Kontext ist ein derartiger Austausch laut der DSGVO mit Ländern gestattet, die über ein »ausreichendes Schutzniveau« (Artikel 45) verfügen. Aber genau dieses sieht das Europa-Parlament aktuell im Fall der USA offenbar nicht mehr gegeben.
Denn der Skandal um Facebook und Cambridge Analytica zeigte den Abgeordneten offenbar, wie löchrig Privacy Shield tatsächlich ist: Laut Golem verwiesen die Abgeordneten darauf, dass beide Firmen sich der Erfüllung der Datenschutz-Auflagen von Privacy Shield verpflichtet, diese dann aber trotzdem missachtet hätten. Demzufolge müssten EU-Behörden entsprechende Datenübertragungen unterbinden, wenn Firmen gegen die Bestimmungen verstießen.
Cloud Act als Bedrohung für europäischen Datenschutz
Besonders problematisch erweist sich für das Europa-Parlament aber anscheinend auch der vom US-Kongress im vergangenen März verabschiedete Cloud Act, der US-Sicherheitsbehörden den Zugriff auf auch im Ausland gespeicherte Daten von US-Unternehmen erlaubt.
Dementsprechend erklärt sich das EU-Parlament in einer aktuellen Resolution »sehr besorgt angesichts der kürzlichen Verabschiedung des [...] CLOUD Act [...], durch das die US-amerikanischen und ausländischen Strafverfolgungsbehörden umfangreichere Möglichkeiten erhalten, über Staatsgrenzen hinweg auf die Daten von Personen zuzugreifen« und »hebt hervor, dass der Cloud Act schwerwiegende Folgen für die EU haben könnte, da er einschneidenden Charakter trägt und sich Widersprüche zu den Datenschutzvorschriften der EU ergeben können«.
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In der Folge fordert das EU-Parlament von der EU-Kommission die Ergreifung entsprechender Maßnahmen zur Durchsetzung des Datenschutzschildes der EU »im Einklang mit der [DSGVO] und der EU-Grundrechtecharta«. Die Abgeordneten kommen außerdem zu dem Schluss, dass die derzeitige Datenschutzregelung unzureichend sei und die Kommission »nicht gemäß Artikel 45 Absatz 5 der Datenschutz-Grundverordnung tätig geworden« sei.
Als Konsequenz aus dem Mangel an Datenschutz seitens der USA müsse die Kommission den Datenschutzschild aussetzen, »bis die US-Behörden seine Bestimmungen einhalten«. Ob und wenn ja wann das der Fall sein wird, ist noch unklar.
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