Wer E-Bike fährt, wird über kurz oder lang auch mit einem schwächer werdenden Akku konfrontiert. Bisher galt die Regel, dass alte Akkus bei dem Hersteller oder Verkäufer entsorgt werden sollten.
Das ist passiert: Ein neues Gesetz verbessert im Jahr 2025 die Entsorgung von alten Akkus von leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes und E-Scootern.
Im Detail:
- Die Neuregelung betrifft alle leichten Verkehrsmittel wie E-Bikes oder E-Scooter.
- Alte Akkus können auch auf Recyclinghöfen abgegeben werden.
- Das Gesetz soll ab dem 18. August 2025 in Kraft treten.
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Bundesumweltministerin Steffi Lemke bestätigt die neue Regelung in einer Meldung auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums.
Wir verbessern die Transparenz in der Kreislaufführung von Batterien und erweitern die Möglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher, ihre alten Batterien zu entsorgen.
Für Verbraucher bedeutet das neue Gesetz eine Vereinfachung, da eine weitere Möglichkeit der Entsorgung alter Akkus offiziell eingeführt wird.
Mit der neuen Verordnung soll zudem die Entsorgung der Akkus über den Hausmüll reduziert werden. Die Entsorgung ist illegal und wird mit hohen Strafen von bis zu 100.000 Euro geahndet.
Die neue Batterieverordnung der Europäischen Union betrachtet Batterien in ihrem gesamten Lebenszyklus. Es soll die Kreislaufwirtschaft in Europa verbessern und Abhängigkeiten reduzieren. So sollen neue Batterien vermehrt aus gewonnenen Rohstoffen von Altbatterien hergestellt werden.
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