Das Verbraucherschutzministerium arbeitet mit Hochdruck an einem Gesetz gegen Kostenfallen, dass die maximale Laufzeit für Verträge mit regelmäßigen Dienstleistungen wie Handytarife und -Optionen, Strom und Gas auf zwölf Monate begrenzen soll (via Golem).
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Das Gesetz sieht auch vor, dass die automatische Vertragsverlängerung dann nur noch drei Monate statt einem zusätzlichen Jahr betragen darf. Damit sollen unbemerkte Bindungen und Hinderungen an der Nutzung günstigerer Angebote verhindert werden.
Christine Lambrecht, Verbraucherschutzministerin:
"Lange Vertragslaufzeiten und in den AGB versteckte automatische Ein-Jahres-Verlängerungen sind ärgerlich und teuer."
Doch es geht nicht nur um die Verträge selbst. Auch Abos, die über das WAP-Billing, also den Kauf über die Handyrechnung, laufen, sollen übersichtlicher werden. Denn sie werden oftmals zur Kostenfalle, weil ein einzelner Kauf bereits ein Abonnement starten kann.
Telefonabzocke ebenfalls im Visier
Ebenfalls im Visier des Verbraucherschutzministeriums ist die Telefonabzocke. Nachdem bereits beim Glücksspiel 2013 erfolgreich eine Bestätigungslösung eingeführt wurde, soll in Zukunft bei allen Verträgen über das Telefon eine schriftliche Bestätigung für die Gültigkeit nötig sein.
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Das soll betrügerischen Geschäftsmodelle, undurchsichtigen Vertragsstrukturen und kalkulierten Kostenfallen einen Riegel vorschieben. Gleichzeitig soll das Recht des Verbrauchers gestärkt werden.
Konkret geht es darum, dass die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr so viele Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung wie noch nie bekommen hat. Waren es 2016 noch 27.000 Beschwerden, waren es nur zwei Jahre später mehr als doppelt so viele.
Verbraucheransprüche sollen damit in Zukunft einfacher durchzusetzen sein und die Vorschriften zur Mängelhaftung beim Kauf gebrauchter Waren werden ebenfalls durch das Verbraucherschutzministerium überarbeitet.
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Inkassokosten sind auch ein Thema das Anti-Abzock-Gesetztes. Die sind in der Regel für den Aufwand viel zu hoch und sollen für einen besseren Verbraucherschutz deutlich gesenkt werden. Eine Obergrenze dafür wurde bisher aber nicht genannt.
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