Internet-Knoten muss überwachen - De-Cix verliert Klage gegen den BND

Die Betreiber des weltgrößten Internet-Knotenpunktes De-Cix wollten dem BND nicht mehr bei der Überwachung helfen, unterlagen aber vor Gericht.

De-Cix will nicht mehr beim Überwachen helfen, weil deutsche Nutzer betroffen sind. (Foto: escapechen/pixelio.de) De-Cix will nicht mehr beim Überwachen helfen, weil deutsche Nutzer betroffen sind. (Foto: escapechen/pixelio.de)

Update: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage gegen den Bundesnachrichtendienst abgewiesen und entschieden, dass der Betreiber des Internet-Knotens De-CIX verpflichtet werden kann, bei der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken.

Der Geheimdienst dürfte auf Anordnung des Bundesinnenministeriums die internationale Telekommunikation überwachen und aufzeichnen. Die Haftung für die Überwachung liege dann auch nicht beim Betreiber, sondern beim Bundesinnenministerium. Daher könnten sich die Betreiber auch nicht auf den Schutz des Fernmeldegeheimnisses berufen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu.

Allerdings steht noch eine weitere Klage aus gleichen Gründen an, die sich auf die aktuelle Rechtslage bezieht, nachdem die Gesetze geändert worden waren. Außerdem schließen die Betreiber von De-Cix nicht aus, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

De-Cix hat Klage eingereicht

Die meisten Internetnutzer bemerken die Existenz des weltgrößten Internet-Knotens De-Cix in Frankfurt erst dann, wenn es dort wie im April einen Ausfall gibt und plötzlich kaum noch eine Webseite wie gewohnt funktioniert.

Doch die Tatsache, dass dort ein enormer Datenstrom aus der ganzen Welt weitergeleitet wird, ist auch der Grund, warum der Bundesnachrichtendienst (BND) dort seit Jahren Daten ableitet. Dazu wird in Glasfaserkabel ein Y-Stück mit Prisma eingesetzt, dass das Licht aufspaltet und einen Teil dann zum BND leitet.

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Doch wie die Süddeutsche berichtet, will das Betreiberunternehmen den BND nicht mehr auf diese Weise unterstützen und hat deswegen Klage eingereicht. Beklagt wurde das Bundesinnenministerium, denn von dort kommen die Anordnungen zur Zusammenarbeit mit dem BND.

Anscheinend wird vor Gericht heftig gestritten, denn während De-Cix der Bundesregierung Rechtsbruch und technisches Unverständnis vorwirft, wirft der Bund De-Cix vor, die Angelegenheit insgesamt nicht zu überblicken.

Außerdem sei De-Cix gar nicht in der Lage zu klagen, da das Unternehmen nicht Rechte Dritter einklagen könne. Laut der Süddeutschen sind die Daten aus Frankfurt für den BND enorm wichtig, denn bei De-Cix laufen auch Datenströme aus Russland, China, Nahost und Afrika und das mit bis zu 6 Terabit pro Sekunde.

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Laut De-Cix untaugliche Filter für deutsche Daten

Brisant ist aber, dass auch die Daten deutscher Nutzer durch den Knoten laufen und die darf der BND nicht ohne direkten Verdacht überwachen. Die Filter dafür sind laut De-Cix aber vollkommen untauglich.

Außerdem dürfte der BND nur 20 Prozent des Datenstroms überwachen, erreiche aber durch Nennung vollkommen uninteressanter Provider eine so hohe Anzahl, dass dann der eigentlich gewünschte Datenstrom zu 100 Prozent beim BND landet, weil er nur noch 20 Prozent der genannten Verbindungen ausmacht. Die Verhandlung findet laut dem Bericht vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch statt, eventuell fällt dann sogar schon das Urteil.

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