Klage gegen Facebook-Macher: Bei Meta soll eine KI entscheiden, wer gefeuert wird und wer nicht

Im Mai strich Meta rund 8.000 Stellen – offiziell, um effizienter zu arbeiten. 26 ehemalige und aktuelle Beschäftigte sehen das anders: Sie werfen dem Konzern vor Gericht vor, die Kündigungsliste sei größtenteils von einer KI erstellt worden – und habe dabei gezielt Menschen mit Behinderung sowie Eltern in Schutzzeiten benachteiligt.

26 anonymisierte Kläger werfen Meta vor, ihre Kündigung sei größtenteils algorithmisch entschieden worden und habe Beschäftigte mit Behinderung sowie in Elternzeit benachteiligt. 26 anonymisierte Kläger werfen Meta vor, ihre Kündigung sei größtenteils algorithmisch entschieden worden und habe Beschäftigte mit Behinderung sowie in Elternzeit benachteiligt.

Am 13. Juli reichten 26 Kläger, in der Klageschrift nur als »Doe« (das Äquivalent zum deutschen Mustermann) geführt, beim US-Bundesgericht für den Nordbezirk Kaliforniens eine Klage gegen Meta ein.

Der Vorwurf: Statt dass Vorgesetzte mit Kenntnis der jeweiligen Arbeit selbst entschieden hätten, sei die Auswahl maßgeblich durch mehrere miteinander verzahnte KI-Systeme zustande gekommen.

Genannt werden in der Klageschrift unter anderem das interne KI-Tool »Metamate«, von einzelnen Mitarbeitern trainierte persönliche KI-Assistenten, die Überwachung von Tastatureingaben und Bildschirmaktivität sowie Auswertungen zur KI-Nutzung einzelner Beschäftigter. Laut Reuters handelt es sich um die bislang erste derartige Klage gegen einen großen US-Konzern in diesem Themenfeld.

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Bewertet nach KI-Nutzung – Meta mit Gegendarstellung

Laut der Klageschrift stuften interne Dashboards Beschäftigte danach ein, wie intensiv sie Metas eigene KI-Werkzeuge nutzten – mit Kategorien wie »AI Native«, »AI First« und »AI Enabled«.

Die Kläger argumentieren, genau diese Bewertungsgrundlage benachteilige systematisch Menschen, die aus rechtlich geschützten Gründen abwesend waren: Wer sich in Elternzeit oder krankheitsbedingter Auszeit befindet, kommt bei Leistungskennzahlen, Kalibrierungswerten oder KI-Nutzungsstatistiken strukturell schlechter weg als anwesende Kollegen.

  • Der Klage zufolge unternahm Meta nichts, um diesen Effekt auszugleichen: Betroffene seien weder aus dem Bewertungspool herausgenommen noch ihre Werte nachträglich angepasst worden.
  • Ein besonders eindringliches Beispiel liefert die Klageschrift selbst: Eine Meta-Wissenschaftlerin sei während einer genehmigten Vorgeburtsauszeit auf die Kündigungsliste gesetzt worden. Wörtlich heißt es dort, sie sei »einen Tag, bevor bei ihr die Wehen einsetzten, und nur zwei Tage vor der Geburt« ausgewählt worden.

Gegenüber Ars Technica erklärte Meta hingegen:

Diese Vorwürfe sind unbegründet und beruhen nicht auf Fakten. Personalentscheidungen wurden und werden von Menschen getroffen, nicht von KI.


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Die Kläger verweisen zudem auf den zeitlichen Kontext: Chief People Officer Janelle Gale begründete die Kürzungen intern mit mehr Effizienz. Gleichzeitig hatte Meta im Monat zuvor Rekordumsätze gemeldet und für 2026 KI-Investitionen von 125 bis 145 Milliarden US-Dollar angekündigt – mehr als doppelt so viel wie 2025. Die Klageschrift stellt daher explizit die Frage, warum die Stellenstreichungen unter diesen Umständen nötig gewesen sein sollen.

Die 26 Kläger wollen individuell ins Schiedsverfahren gehen, verlangen aber vom Gericht eine einstweilige Verfügung, die ihre Anstellung samt Bezügen bis zum Abschluss einer unabhängigen Prüfung des Auswahlverfahrens sichert. Die Kündigungen selbst sind noch nicht endgültig; laut der Klage sollen Betroffene ab dem 22. Juli ihren Job verlieren.


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