Nvidia Geforce GTX 970 - US-Anwaltskanzlei will mit Käufern sprechen

Eine US-Anwaltskanzlei scheint prüfen zu wollen, ob sich eine Sammelklage gegen Nvidia lohnen würde.

US-Anwälte sehen sich den "Fall Nvidia Geforce GTX 970" nun näher an. US-Anwälte sehen sich den "Fall Nvidia Geforce GTX 970" nun näher an.

Während bislang nur die Händler und einige Nvidia-Partner kulant versuchen, die Rückgabe- oder Gutschrift-Wünsche von unzufriedenen Käufern der Geforce GTX 970 zu erfüllen, droht Nvidia nun in den USA vielleicht noch größerer Ärger. Die US-Anwaltskanzlei Bursor & Fisher hat sich der Sache angenommen und sucht nun nach Betroffen. In der Beschreibung wird die Aussage von Nvidia Senior Vice President of GPU Engineering Jonah Alben hevorgehoben, der zugegeben hatte, dass die Geforce GTX 970 weniger Raster-Operatoren und weniger L2-Cache besitzt als in dem Marketingmaterialien erwähnt. Auch die Webseite PC Perspective, die wie viele andere darauf hinwies, dass der 4 GByte große Speicher der Geforce GTX 970 in einen schnellen Bereich von 3,5 GByte und einen langsamen Bereich von 0,5 GByte aufgeteilt ist, wird erwähnt.

Die Anwaltskanzlei würde nun gerne mit Käufern der Geforce GTX 970 über die Leistung ihrer Grafikkarte sprechen. Allerdings weisen sie auch darauf hin, dass man die Angelegenheit bislang nur untersuche und die Aufruf an Geforce-GTX-970-Käufer nur dazu dienst, Informationen zu diesem Fall zu sammeln. Es handelt sich also noch nicht um den Aufruf, sich an einer Sammelklage zu beteiligen, ist aber mit Sicherheit der erste Schritt, eine solche Klage vorzubereiten, sofern die Anwälte genügend Erfolgsaussichten sehen.

Hier dürften die Anwälte aber vor dem gleichen Problem stehen wie viele Händler, denn die Leistung an sich entspricht nach wie vor den Benchmarks, die in vielen Tests in vielen Medien veröffentlicht wurden. Meistens werden Grafikkarten aufgrund dieser Leistungstests oder anderer Merkmale wie guter Energieeffizienz gekauft und nicht explizit wegen einiger Raster-Operatoren mehr oder weniger. Ließe sich aber vor Gericht klar nachweisen, dass die Grafikkarte mit den ursprünglich genannten Spezifikationen und vor allem durchgehend schnellen 4 GByte in vielen Szenarien besser funktionieren würde, sähe die Lage vielleicht anders aus.

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