Perplexity hat Google und Meta angeblich Millionen von Chats weitergereicht – auch wenn ihr anonym unterwegs wart

Eine Sammelklage wirft Perplexity AI vor, Millionen von Nutzergesprächen an Google und Meta weitergegeben zu haben – selbst im Inkognito-Modus.

Perplexity im Datenschutz-Fokus: Eine Sammelklage wirft dem KI-Suchdienst vor, private Nutzergespräche trotz Inkognito-Modus an Google und Meta weitergeleitet zu haben. (© Elmira via Adobe Stock Perplexity) Perplexity im Datenschutz-Fokus: Eine Sammelklage wirft dem KI-Suchdienst vor, private Nutzergespräche trotz Inkognito-Modus an Google und Meta weitergeleitet zu haben. (© Elmira via Adobe Stock / Perplexity)

Eigentlich sollte man meinen, dass das Nutzen der Perplexity-KI ein halbwegs sicher Raum im Kontext des Datenschutzes ist. Genau diese Annahme stellt nun eine Ende März beim US-Bundesgericht in San Francisco eingereichte Sammelklage in Frage, wie Ars Technica berichtet.

  • Die Klage wirft Perplexity AI Inc. sowie Google und Meta vor, versteckte Tracker in die Plattform eingebettet zu haben, die Nutzerkonversationen vollständig (inklusive aller Prompts und Antworten, nicht nur Metadaten) an die beiden Werbekonzerne übermittelten.
  • Die Datenweitergabe soll laut Klageschrift auch dann stattgefunden haben, wenn Nutzerinnen und Nutzer den Inkognito-Modus von Perplexity aktiviert hatten.

Der Hauptkläger ist unter dem Pseudonym »John Doe« – effektiv ein Platzhaltername a là Max Mustermann – aus Utah geführt. Er gibt an, über Perplexity Finanzdetails, Steuerdaten und Investitionsstrategien seiner Familie geteilt zu haben – in dem Glauben, diese Gespräche blieben vertraulich.

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Inkognito als Farce?

Perplexity bietet einen »Inkognito-Modus« an, der laut eigener Darstellung keine Chatverläufe im Suchverlauf des Nutzers speichert.

Die Klage bezeichnet diesen Modus als »Farce«, der eine falsche Sicherheit erzeuge: Weil Nutzer sich geschützt glaubten, teilten sie laut der Klageschrift gerade im Inkognito-Modus besonders sensible Informationen – ohne zu wissen, dass serverseitige Tracker weiterhin aktiv waren.

  • Laut Klageschrift sollen die Tracking-Mechanismen so eingebettet sein, dass sie für Nutzerinnen und Nutzer »nicht erkennbar« sind.
  • Die Tracker würden bereits beim ersten Öffnen der Perplexity-Startseite auf das Gerät geladen, bevor überhaupt eine Frage gestellt wird. Wer also nur die Website besucht hat, könnte potenziell erfasst worden sein.

Die Datenschutzerklärung von Perplexity nennt laut Klage die konkreten Drittanbieter-Tracker nicht namentlich und ist auf der Website zudem nicht prominent verlinkt.

  • Die Klage stützt sich entsprechend auf Verstöße gegen kalifornische Datenschutzgesetze, US-Bundesgesetze zum Computerschutz sowie Betrugstatbestände.

Als Schadensersatz setzt die Klageschrift (mindestens) 5.000 US-Dollar pro Verstoß an – bei Millionen potenziell betroffener Nutzer hätte eine erfolgreiche Sammelklage also ordentlich Masse dahinter.


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Google erklärte gegenüber Ars Technica, dass Plattformen selbst für den Umgang mit erhobenen Nutzerdaten verantwortlich seien und distanzierte sich damit von der konkreten Umsetzung bei Perplexity.

Perplexity und Meta haben sich zum Zeitpunkt der Artikelveröffentlichung nicht zu den Vorwürfen geäußert.

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