Post-Datenskandal - Datenschutzbeauftragte befürchtet Anti-Anonymisierung

Nach Bekanntwerden des Datenskandals bei der Deutschen Post hat die Bundesdatenschutzbeauftragte auf die Gefahren vermeintlich anonymisierter Daten hingewiesen.

Aktuell gibt es Diskussionen über Daten, die von der Deutschen Post an Parteien wie die CDU übermittelt wurden. Aktuell gibt es Diskussionen über Daten, die von der Deutschen Post an Parteien wie die CDU übermittelt wurden.

Nach Facebook hat jetzt auch die Deutsche Post ihren ganz eigenen Datenskandal: Am vergangenen Wochenende berichtete die Bild am Sonntag, der Tochterkonzern Deutsche Post Direkt GmbH habe seit 2005 Kundendaten an Bundesparteien verkauft, unter anderem während des Bundestagswahlkampfs 2017 an die FDP und die CDU.

Jetzt hat laut Golem auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff den Vorgang scharf kritisiert und vor einer Schein-Anonymisierung der Daten gewarnt. Sie befürchtet, dass anonyme Datensätze in Kombination mit anderen Daten trotzdem nutzbar sein könnten, um detaillierte Rückschlüsse über Einzelpersonen zu erlangen.

Trotz anonymisierter Daten nur Schein-Anonymität

Nach Bekanntwerden des Datenhandels versuchte die Deutsche Post zunächst zu beschwichtigen. Ein Sprecher erklärte, man habe im Einklang mit geltendem Datenschutzrecht gehandelt und keine personenbezogenen Adressen übermittelt. Marco Buschmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, erklärte ergänzend, man habe ausschließlich vollständig anonymisierte Daten von der Post erhalten.

Für Voßhoff handelt es sich dabei aber offenbar trotzdem nur um eine Art Schein-Anonymität. In einer Stellungnahme erklärte die Bundesdatenschutzbeauftragte:

"Daten, die individuell vermeintlich anonym sind, können durch eine Verknüpfung mit anderen ebenfalls harmlos wirkenden Daten plötzlich doch wieder Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen."

Damit spielt sie indirekt auf die Problematik des sogenannten Mikrotargeting an, über das sich die Bevölkerung eines Landes mithilfe diverser statistischer Analysen in einzelne Zielgruppen einteilen lassen. Im Fall der von der Deutschen Post verkauften Adressdaten soll es unter anderem möglich gewesen sein, politische Vorlieben auf einzelne Gebäude mit mindestens sechs Wohnparteien in einem Wahlkreis einzugrenzen.

zu den Kommentaren (38)

Kommentare(33)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.