Wie Batman gerade dafür sorgt, dass ein KI-Unternehmen Probleme wegen Urheberrecht bekommt

Warner Bros. Discovery hat eine Klage gegen Midjourney eingereicht, die weitreichende Folgen haben könnte.

Warner Bros. Discovery verklagt Midjourney. (Bild: Warner Bros.) Warner Bros. Discovery verklagt Midjourney. (Bild: Warner Bros.)

Nach Disney und Universal hat nun auch Warner Bros. Discovery eine Klage wegen Urheberrechtsverletzungen gegen die KI-Firma Midjourney eingereicht. Der Ausgang der Gerichtsverfahren könnte weitreichende Folgen für die weitere Entwicklung der Technologie haben.

Hollywood stellt sich gegen KI-Bilder

Warner Bros. Discovery hat eine Klage gegen die KI-Firma Midjourney beim Bundesgericht in Kalifornien eingereicht. Wie der Hollywood Reporter berichtet, geht es dabei einmal mehr um Urheberrechtsverletzungen.

Warner Bros. wirft Midjourney vor, seine KI-Modelle ausweislich mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert zu haben und dieses zu vervielfältigen. Dabei geht es vor allem um geschützte Figuren wie Batman, Wonder Woman, Superman, Scooby-Doo oder Bugs Bunny.

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Midjourney reproduziere diese Charaktere nicht nur regelmäßig, sondern tue das auch ganz bewusst, um damit Geld zu verdienen. Zuletzt habe Midjourney sogar Schutzmechanismen deaktiviert, die das Animieren bestimmter geschützter Figuren verhindert hatten.

Das fordert Warner Bros. Discovery:

  • Schadensersatz und Herausgabe von Gewinnen, die Midjourney durch diese Nutzung erzielt hat.
  • Eine gerichtliche Verfügung, die Midjourney daran hindert, weiterhin urheberrechtlich geschütztes Material unrechtmäßig zu verwenden oder zu verbreiten.
  • Zugang zu Midjourneys Trainingsdaten und internen Prozessen, um das Ausmaß der Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials aufdecken zu können.

Kampf gegen KI-Bilder: Schon im Juni 2025 hatten Disney und Universal eine ganz ähnliche Klage gegen Midjourney eingereicht. Auch da ging es um die unerlaubte Nutzung von Charakteren wie den Simpsons, Kung Fu Panda oder dem »Star Wars«-Universum.

Der Ausgang der Klagen könnte weitreichende Folgen auf die zukünftige Praxis und Geschäftsmodelle in der KI-Bildgenerierung haben. In Zukunft könnten Anbieter solcher Modelle beispielsweise gezwungen sein, Lizenzierungskosten zu zahlen, um bestimmtes Material für das Training zu verwenden.

Letztlich geht es um die Frage, wie geistiges Eigentum in Verbindung mit KI gehandhabt wird. Die Kreativindustrie möchte dabei ihre eigenen Ansprüche geltend machen, während KI-Entwickler die neuen Möglichkeiten voll ausschöpfen wollen. Der Ausgang dieser Auseinandersetzung ist derzeit völlig offen.

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