Im Streit um ein generelles Verbot so genannter »Killerspiele« hat der bayerische Innenminister Günther Beckstein nun zu erkennen gegeben, dass die in Deutschland verkaufte Version des Spiels Counterstrike wohl nicht von einem Verbot betroffen wäre. Auf die Frage, ob Counterstrike von seinem Vorschlag für eine »Killerspiel«-Definition erfasst würde, sagte Beckstein den Kollegen von stern.de: »Die derzeit in deutschen Geschäften verkaufte Version ist entschärft. Es gibt allerdings Versionen, insbesondere auf dem amerikanischen Markt, die davon wohl erfasst würden.«
Bayern bringt an diesem Freitag im Bundesrat einen Gesetzesvorschlag ein, der vorsieht, das Strafrecht zu ändern. Demnach würde der Besitz und Vertrieb jener Computerspiele unter Strafe gestellt, die »grausame« und »unmenschliche« Gewalttätigkeiten gegen Menschen darstellen.
Auch innerhalb der Union trifft der Vorstoß des CSU-Ministers auf Widerstand. Heute vormittag stellten Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und der nordrhein-westfälische Familienminister Armin Laschet (CDU) ein »Sofortprogramm zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor extrem geewalthaltigen Computerspielen vor«. Laschet lehnte bei dieser Gelegenheit eine Änderung des Strafrechts ab. (wir berichteten)
Das vollständige Interview mit Günter Beckstein finden Sie hier.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.