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Seite 2: USK-Einstufungen - Aktuelle Spielepr?fungen

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Erkl?rung der f?nf Kennzeichen

Die Alterseinstufungen der USK finden sich auf jeder Spieleverpackung und in der Regel auf jedem Datentr?ger. Auch in einem seri?sen Online-Shop wird immer auf die USKKennzeichen verwiesen.

Freigegeben ohne Altersbeschr?nkung gem?? ? 14 JuSchG.
Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes f?r Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsl?ufig schon f?r j?ngere Kinder verst?ndlich oder gar komplex beherrschbar.

Freigegeben ab 6 Jahren gem?? ? 14 JuSchG.
Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler m?glicherweise in etwas unheimliche Spielr?ume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend f?r Kinder unter sechs Jahren.

Freigegeben ab 12 Jahren gem?? ? 14 JuSchG.
Kampfbetonte Grundmuster in der L?sung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Milit?rger?tschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.

Freigegeben ab 16 Jahren gem?? ? 14 JuSchG.
Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschen?hnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungenatmosph?risch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsverm?gens und die F?higkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.

Keine Jugendfreigabe gem?? ? 14 JuSchG.
In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Versto? drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsf?higen Pers?nlichkeit zu beeintr?chtigen. Voraussetzung f?r die Kennzeichnung ist, dass ?14JuSchG Abs.4 und ?15 JuSchG Abs.2 und 3 (?Jugendgef?hrdung?) nicht erf?llt sind.

Weitere Informationen zur Alterskennzeichnung finden Sie auf der Webseite der USK.

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