Apple entfernt Apps aus den App Stores der EU-Mitgliedsstaaten, wenn deren Entwickler die Kontaktinformationspflichten des Digital Services Act (DSA) nicht erfüllt haben. Dies erklärte das Unternehmen jüngst in einer Mitteilung.
Konkret müssen Entwickler, die über den App Store Einnahmen generieren – sei es durch Verkäufe, In-App-Käufe oder Werbung – per DSA folgende Daten bereitstellen:
- Physische Geschäftsadresse
- Verifizierte Telefonnummer
- Funktionierende E-Mail-Adresse
- Bei Unternehmen zusätzlich die DUNS-Nummer (»Data Universal Numbering System«)
Apple setzte eigener Aussage zufolge den 17. Februar 2025 als finale Frist für die Abgabe dieser Daten, nachdem bereits seit Oktober 2024 Vorbereitungsphasen und Warnhinweise an Entwickler verschickt wurden.
Apps ohne vollständige Trader-Angaben wurden automatisch deaktiviert, was innerhalb von 48 Stunden zur Entfernung von 7,5 Prozent aller EU-Apps führte, wie das Portal AppFigures (via TechCrunch) erklärt. Die Zahl an entfernten Apps soll sich auf rund 135.000 belaufen.
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Digital Services Act mit Offenlegungspflicht
Der Digital Services Act (DSA), der vollumfänglich seit Februar 2024 gilt, zielt auf die Schaffung transparenter digitaler Märkte ab.
Plattformbetreiber wie Apple müssen laut DSA die Identität gewerblicher App-Anbieter (sogenannte »Trader«) verifizieren und öffentlich zugänglich machen. Die Regelung trifft nicht nur gewerbliche Großunternehmen, denn laut DSA-Definition gilt jeder Anbieter als Trader, der Apps mit Gewinnerzielungsabsicht vertreibt und umsatzsteuerpflichtig ist.
Damit fallen auch Solo-Entwickler und Kleinstunternehmen unter die Offenlegungspflicht, sofern sie etwa durch In-App-Werbung monetarisieren. Lediglich rein privat genutzte Hobbyprojekte ohne Monetarisierung sind ausgenommen.
Entsprechend kritisch zeigen sich einige Reaktionen in den sozialen Netzwerken. Insbesondere kleinere Entwickler aus den USA werfen Apple vor, eine unnötige Existenzgefahr ausgelöst zu haben.
Immerhin ermöglicht Apple es den deaktivierten Apps, wieder in den europäischen Store zurückzukehren, wenn dafür bestimmte Bedingungen erfüllt werden. So müssen die eingangs erwähnten Trader-Daten nachgereicht werden.
Zudem fordert Apple eine zweistufige Verifizierung, die jeweils manuell und automatisch durchgeführt wird. Die durchschnittliche Reaktivierungszeit soll rund eine Woche betragen.
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