Update (16.03.2018): In Großbritannien hat Whatsapp eine mögliche Strafzahlung wegen der Weitergabe von Nutzerdaten an Facebook abgewendet - in Spanien hingegen gelang dies dem Messenger-Service nicht. Wie Heise berichtet, hat die spanische Datenschutzbehörde AEPD Whatsapp und Facebook wegen Verstoßes gegen geltende Datenschutzgesetze jeweils zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro verurteilt.
Die AEPD sah es als erwiesen an, dass Whatsapp die Daten der Nutzer ohne deren ausdrückliche Einwilligung an Facebook weitergegeben habe. Der Mutterkonzern habe die Daten dann für »eigene Zwecke« weiterverwendet. Mit der Strafzahlung verhängte die Behörde die in Spanien aktuell maximal mögliche Höhe der Geldstrafe.
Originalmeldung (15.03.2018): Whatsapp hat im Rahmen der Datenschutzdiskussion innerhalb der EU nachgegeben und angekündigt, vorerst keine von den eigenen Nutzern gesammelten Daten an den Mutterkonzern Facebook weitergeben zu wollen.
Wie TheVerge und TechCrunch berichten, soll eine derartige Weitergabe erst erfolgen, wenn Facebook und Whatsapp bei der Verarbeitung der Daten der am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden EU-Verordnung zum Datenschutz (GDPR) entsprechen kann.
Gegenüber der britischen Datenschutzbehörde ICO (Information Commissioner's Office) gab Whatsapp eine entsprechende schriftliche Erklärung ab. Auf diese Weise vermied der Konzern eine potentielle Strafzahlung - das ICO stellte dementsprechend das im August 2016 begonnene Ermittlungsverfahren gegen Whatsapp ein, das wegen des Verdachts auf Verstoßes gegen den britischen Data Protection Act eingeleitet worden war.
Whatsapp-Erklärung ist ein Sieg für den Datenschutz
Die Tatsache, dass Whatsapp die genannte öffentliche Erklärung unterschrieben hat, wertete die britische Datenschutzbeauftragte Elizabeth Denham als »Sieg für den Datenschutz von UK-Verbrauchern«.
Whatsapp habe versichert, niemals Daten von Nutzern aus dem UK mit Facebook geteilt zu haben - deshalb sei die Verhängung einer Strafzahlung gegenüber der Firma infolge des Data Protection Acts nicht gerechtfertigt, sagte Denham. Sie konstatierte abschließend: »Datenschutzgesetze hindern eine Firma nicht daran, persönliche Daten zu teilen - sie müssen sich lediglich an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Auch wenn sich die von Whatsapp unterschriebene Erklärung nur auf die britischen Nutzer des Messenger-Dienstes bezieht, kann man das Ergebnis generell als Erfolg für den europäischen Datenschutz werten. In Anbetracht der Ermittlungen verschiedener europäischer Staaten gegen Whatsapp wegen Verstößen gegen geltendes Recht, scheint sich die Tochterfirma von Facebook dem öffentlichen Druck zu beugen. Wir behalten die weitere Entwicklung im Blick und werden gegebenenfalls darüber berichten.
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