Virtual Reality gewinnt nicht nur im Gaming-Bereich zunehmend an Relevanz: Insbesondere in der Wissenschaft und der Medizin findet die Technik zahlreich Anwendung. Etwas ausgefallener ist da schon der Gebrauch von VR im Gerichtssaal: Im Jahr 2016 nutzte nämlich die Staatsanwaltschaft Dortmund eine VR-Simulation des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau, um den ehemaligen SS-Unterscharführer Reinhold Hanning der Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen zu überführen. Eine Dokumentation beleuchtet jetzt die Hintergründe der Simulation.
VR als neues Beweisverfahren im Gerichtsprozess
Wie das VR-Magazin Vrodo berichtet, kam in dem Prozess eine exakte 3D-Nachbildung des Konzentrationslagers zum Einsatz, die ein Mitarbeiter des Bayerischen Landeskriminalamtes mithilfe eigener Videoaufnahmen des Lagers sowie historischer Aufnahmen erstellte. Die VR-Simulation erlaubt es dem Gericht, die gesamte Umgebung des KZs aus der Perspektive des angeklagten Wachmanns nachzuvollziehen.
Mithilfe der Simulation konnte die Staatsanwaltschaft die Behauptung Hannings widerlegen, dass er von seinem Posten aus keinen Blick auf die Tötungsmaschinerie innerhalb des Lagers besessen und daher von den Morden an den Insassen nichts gewusst habe. Das Gericht verurteilte den Angeklagten daraufhin zu fünf Jahren Haft, allerdings wurde das Urteil nicht rechtskräftig, da der Angeklagte in der Zwischenzeit verstarb.
Die Dokumentation »Nazi VR« beleuchtet VR als neues Beweisverfahren in Hannings Prozess und lässt unter anderem den zuständigen Staatsanwalt und Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, Jens Rommel zu Wort kommen. Dieser stellt in Aussicht, dass VR in weiteren Prozessen gegen Kriegsverbrecher zur Anwendung kommen könnte.
Die komplette Dokumentation ist kostenlos und in voller Länge auf vimeo verfügbar.
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