Das EU-Parlament hat überraschend eine eigentlich schon ausgelaufene Ausnahmeregelung für anlasslose Chatkontrollen doch noch einmal verlängert.
Tech-Unternehmen dürfen unverschlüsselte Inhalte ihrer Nutzer nun wieder durchleuchten. Verschlüsselte Chats sind aber ausdrücklich ausgenommen.
Ausnahmeregelung war eigentlich schon ausgelaufen und abgelehnt
Bei der Ausnahmeregelung geht es um den schmalen Grad zwischen dem Schutz von Kindern und dem Schutz der Privatsphäre aller im Internet. In der Praxis geht es um die Frage, ob Betreiber von Plattformen etwa Darstellungen von und Hinweise auf Kindesmissbrauch erkennen und melden dürfen.
Gegner des Gesetzes führen an, dass eine solche Regelung einer massenhaften Überwachung der Nutzer Tür und Tor öffnen würde.
Während die EU an einer langfristigen Lösung arbeitet, sollte ab 2021 eine Ausnahmeregelung Abhilfe schaffen. Diese wurde 2023 noch einmal verlängert, lief dann aber im April 2026 endgültig aus. Der Antrag auf eine Fortsetzung wurde dabei abgelehnt (via Netzpolitik).
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Die Parlamentspräsidentin Roberta Metsola brachte den EU-Rat Ende Juni dann aber mit einem Trick dazu, den Ansatz noch einmal an das Parlament zu senden. Am 9. Juli wurde, kurz vor der Sommerpause, erneut über den Antrag abgestimmt. Dieses Mal wurde der Antrag angenommen.
Unternehmen wie Microsoft, Google oder Meta können also schon bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch suchen. Verschlüsselte Chats wie etwa die von WhatsApp oder Signal bleiben aber auch weiterhin verschlüsselt.
Das Vorgehen des Parlaments sorgte etwa bei den Grünen, die sich gegen die Ausnahmeregelung eingesetzt haben, für Empörung. Die Europavertretung von CDU/CSU hält das Gesetz dagegen für alternativlos. Laut dem BKA hat das Auslaufen der Ausnahmeregelung allerdings nicht dazu geführt, dass weniger Hinweise eingegangen sind.
Zumindest vorübergehend gelten also dieselben Regeln wie schon zwischen 2021 und April 2026. Langfristig braucht es aber eine klare Regelung, die Plattform-Betreibern eindeutige Grenzen aufzeigt und Befugnisse einräumt. Der Abstimmungsvorgang hat aber gezeigt, wie weit die Parteien in der EU in dieser Frage noch immer auseinander zu liegen scheinen.
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