Gameforge - Geld mit Goldhandel verdient? (Update)

Der Publisher Gameforge soll mit dem Handel virtueller Güter Geld verdient und damit gegen die Lizenzbedingungen der Spiel-Betreiber verstoßen haben.

Die Website gulli.com erhebt gegen den Onlinespiel-Betreiber Gameforge (Metin2, BiteFight, OGame) Vorwürfe, von 2005 bis 2007 mit dem Handel virtueller Güter Geld verdient zu haben. Dem Portal liegen Dokumente vor, die laut gulli.com beweisen, dass Gameforge über eine Beteiligung an der Webseite Ingameparadise.de am Verkauf von Spiel-Gold und Leveling-Dienstleistungen für drei Gameforge-Titel, aber auch für MMOs wie World of Warcraft, Guild Wars& Co mitverdient haben soll.

Quelle der Anschuldigungen ist ein anonymer Informant, der zuvor die derzeit abgeschaltete Website Ingameparadise.de betrieben haben soll. Dort habe der Goldseller bereits Anfang 2005 monatlich bis zu 5.000 Euro erwirtschaftet. Der Betrag soll Gameforge hellhörig gemacht und dazu bewogen haben, ein gemeinsames Unternehmen unter dem Namen »Ingameparadise Limited« zu gründen. Der Vertrag verpflichtete den Geschäftsführer von Ingameparadise.de, unter Verschwiegenheitspflicht weiter seine Dienste anzubieten, aber drei Gameforge-Titel mit ins Angebot aufzunehmen. Als Gegenleistung sei Gameforge für Serverkosten und eine Werbekampagne aufgekommen. Mit diesem Hebel sollten in einem Monat 50.000 Euro erwirtschaftet werden.

Der Handel von virtuellen Gegenständen verstößt gegen die Lizenzvereinbarungen der meisten Online-Spiele, auch Blizzards World of Warcraft. Mit der Beteiligung an Ingameparadise.de hätte Gameforge demnach wissentlich Geld damit verdient, die Lizenzbestimmungen von Konkurrenzfirmen zu missachten. Einzelpersonen, denen Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen nachgewiesen werden konnten, bestrafte Blizzard schon 2005 mit Accountsperrung. Den vorliegenden Fall wollte Blizzard uns gegenüber nicht kommentieren.

Auch Gameforge untersagt den Handel von virtuellen Gütern in den firmeneigenen Spielen, so zum Beispiel in den AGBs des Browserspiels ogame, Absatz 5.4: »Der Nutzer darf unter keinen Umständen (…) virtuelle Gegenstände, die in den Online-Spielen genutzt werden, außerhalb der Online-Spiele nutzen, für ›echtes‹ Geld kaufen oder verkaufen oder tauschen.« Erst kürzlich hatte der Publisher Frogster, an dem Gameforge die Aktien-Mehrheit hält, die Website Elitepvpers.de wegen angeblichen Handels von Gold und Spielerkonten verklagt.

Laut Gulli.com lief die Partnerschaft zwischen Gameforge und Ingameparadise.de bis 2007. Erst als Community-Mitglieder über die Bannerwerbung Rückschlüsse auf eine Kooperation zwischen Ingameparadise Limited auf Gameforge gezogen hatten, sei das Geschäftsverhältnis aufgekündigt worden. Danach wurde Ingameparadise Limited an einen neuen Inhaber aus Asien abgetreten.

Update, 18:30 Uhr:

In einer Stellungnahme bezeichnet Gameforges PR-Chef Gunnar Lott den Vorfall rückblickend als »einen Fehler«. Man habe damals »aber relativ schnell die Reißleine gezogen«.

»Angesichts der rasanten Entwicklung des Onlinegames-Marktes in den vergangenen Jahren für wichtig, die Historie zu betrachten«, so Lott. »Anfang 2005 war noch unklar, ob und wie man mit kostenlosen Spielen im Internet überhaupt Geld verdienen kann. Gameforge war ein kleines Startup-Unternehmen mit drei Spielen, das in geringem Umfang Geld mit Werbebannern in Spielen verdiente. Da Werbung im Spiel allerdings bei Spielern unbeliebt ist, suchte Gameforge nach alternativen Einnahmen und beteiligte sich an Firmen mit neuartigen Geschäftsmodellen. Eine davon war die Ingameparadise.«

Gegenüber GameStar bestreitet Gameforge, aus der Geschäftsbeziehung zu Ingameparadise.de Geld erhalten zu haben. »Gameforge hat seinerzeit für wenige Tage Banner in OGame geschaltet, um die Leistungen der Firma Ingameparadise zu bewerben. Als sich die User beschwerten, haben wir das eingestellt, damit schlief dann der Vertrag ein -- Gameforge lieferte keine Werbung aus, Ingameparadise verdiente kein Geld«, so Gunnar Lott.

Bereits Ende 2005 habe Gameforge seine Anteile zurückgegeben, »damit war die Sache für uns erledigt«. Regressforderungen der MMO-Anbieter, deren Güter auf Ingameparadise gehandelt wurden, fürchtet Lott nicht: »Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.«

zu den Kommentaren (49)

Kommentare(48)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.